Zu Unrecht Corona-Soforthilfe kassiert: Geldstrafe
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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
© Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ 7210 Js 236933/20).
Der Angeklagte hatte sich an die Behörde gewandt und behauptet, die Einnahmen aus den Seminaren seien weggebrochen und er könne seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Dabei verschwieg er jedoch laut Urteil den Umstand, dass er über das Internet weiter Flirt-Seminare anbot und daraus auch Einnahmen hatte. Ausstehende Rechnungen datierten auf die Zeit vor Ausbruch der Pandemie.
Vor Gericht räumte der Mann den Vorwurf des Subventionsbetruges ein. Mittlerweile habe er aber tatsächlich keine Einnahmen mehr. Die Polizei habe seinen Computer und sein Mobiltelefon beschlagnahmt, nachdem er in Verdacht geraten sei, verfassungsfeindliche Kennzeichen verbreitet zu haben.
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dpa