Steuerhinterziehung bleibt ohne strafrechtliche Folgen
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Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Der Angeklagte ist bereits seit mehr als zwei Jahren in Haft. (Aktenzeichen 7340 Js 228810/19)
In dem Ladengeschäft des 54-Jährigen soll über Jahre hinweg der Handel mit zuvor gestohlenen Mobiltelefonen und anderen Elektronikartikeln geblüht haben. Aufgrund der Umsätze errechnete das Finanzamt schließlich einen Steuerschaden von rund 1,7 Millionen Euro durch die unterbliebenen Steuererklärungen. Hintergrund der Verfahrenseinstellung war der Umstand, dass die Verurteilung zuvor rechtskräftig wurde. Der Angeklagte hatte eine ursprünglich eingelegte Revision beim Bundesgereichtshof zurückgenommen.
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dpa
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