Prozesse

Ryanair muss optionale Eincheck-Gebühr in Buchung nennen

Eine Ryanair-Maschine spiegelt sich auf dem regennassen Rollfeld.

Eine Ryanair-Maschine spiegelt sich auf dem regennassen Rollfeld.

Frankfurt/Main. Das hat die deutsche Wettbewerbszentrale in einem Prozess am Landgericht Frankfurt durchgesetzt (Az 3-06 O 7/20), wie die Justiz am Dienstag bestätigte. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil stellte das Gericht fest, dass die bisherigen Verweise der Fluggesellschaft auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ausreichten. Auch genüge es nicht, dass Ryanair seine Kunden zwei Tage vor der Reise noch einmal auf die Möglichkeit des kostenfreien Online-Check-Ins bis zwei Stunden vor Abflug hinweise.

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Die Kosten für solche optionalen Standardleistungen müssten für den Kunden transparent kommuniziert werden, kommentierte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale die Entscheidung. "Der Preis beziehungsweise die Kosten eines Flugs stellen einen wesentlichen Parameter im hart umkämpften Wettbewerb dar. Wird hier gemogelt, indem Preisbestandteile vertuscht werden, ist der Wettbewerb zu Lasten der regeltreuen Anbieter beeinträchtigt."

© dpa-infocom, dpa:210202-99-267609/2

dpa

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