Flughafen

Minister zu Hahn: Keine Geschäfte mit russischen Oligarchen

Ein Radfahrer fährt an einem Terminal des insolventen Flughafens Hahn vorbei.

Ein Radfahrer fährt an einem Terminal des insolventen Flughafens Hahn vorbei.

Wiesbaden (dpa). Nach Hessens Finanzministerium hat sich auch dessen Ressortchef gegen einen Verkauf des insolventen Flughafens Hahn im Hunsrück an einen russischen Investor ausgesprochen. «Im Moment sollte und kann man keine Geschäfte mit russischen Oligarchen machen», sagte Finanzminister Michael Boddenberg am Dienstag dem Radiosender HR Info. Mit Blick auf den russischen Präsidenten Wladimir Putin ergänzte er: «Es ist ganz sicher so, dass jemand, der dort zum Milliardär wird, jemand ist, der von Putins Gnaden seine Geschäfte führt. Und so jemand darf kein Objekt in Deutschland oder Europa kaufen.»

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der CDU-Politiker wandte sich gegen einen Verkauf um jeden Preis. «Wir können das nicht verhindern, aber ich habe gestern dem Bundeswirtschaftsminister und dem Kanzleramtsminister einen Brief geschrieben, mit der herzlichen Bitte und Aufforderung, alle möglichen Wege zu prüfen, wie man diesen Verkauf verhindern kann.» Auch Boddenbergs Ministerium hatte sich gegen den Einstieg des Pharmaunternehmers Viktor Charitonin ausgesprochen. Hessen war einst mit einem Minderheitsanteil bei dem Flughafen in Rheinland-Pfalz eingestiegen.

Über dessen Verkauf berieten am Dienstag Gläubiger vor dem Insolvenzgericht Bad Kreuznach hinter verschlossenen Türen. Ein Gläubiger hatte gesagt, es sei erfreulich, dass es außer Charitonin einen weiteren interessierten Investor aus Mainz gebe. «Als Hunsrücker bin ich dafür, dass der Hahn weiter betrieben wird.» Nach mehreren Gläubigerversammlungen am Dienstag wurde eine Erklärung des Insolvenzverwalters Jan Markus Plathner erwartet.

Die NR Holding des Nürburgrings um Charitonin und die Mainzer Immobilien-Firmengruppe Richter hatten nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur unabhängig voneinander jeweils einen Kaufvertrag unterschrieben. Beide haben den Kaufpreis überwiesen. Allerdings hat die NR Holding mehr gezahlt. Daher kann sie den Zuschlag bekommen - wenn nicht das Bundeswirtschaftsministerium mit Blick auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine gemäß dem Außenhandelsgesetz Einspruch erhebt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

© dpa-infocom, dpa:230207-99-506959/2

Mehr aus Wirtschaft regional

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken