Geldstrafen wegen Betrugs mit Corona-Soforthilfen
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Eine Figur der blinden Justitia.
© Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag in Frankfurt mitteilte, müssen die 60 und 38 Jahre alten Geschäftsleute 900 Euro (60 Tagessätze) beziehungsweise 1350 Euro (90 Tagessätze) zahlen.
Der 60-Jährige hatte demnach im April nach der hessischen Richtlinie für Soforthilfe zunächst 5000 Euro erhalten und nur zwei Wochen später erneut diesen Betrag beantragt und ausgezahlt bekommen. Der 38 Jahre alte Hausmeister habe durch diese "Doppelbeantragung" 10 000 Euro zu Unrecht erlangt. Während dieser die Strafe akzeptierte, habe der 60-Jährige Einspruch gegen den gerichtlichen Strafbefehl eingelegt, sagte Niesen. Die zu Unrecht ausgezahlten Gelder seien vom Gericht eingezogen worden.
dpa