Friseure: 2G-Coronaregel ist eine Arbeitserleichterung
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Ein Impfpass und ein Smartphone mit der CovPass-App liegen auf einem Impfzertifikat.
© Quelle: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
Darmstadt. Mit dem 2G-Modell sind Lockerungen für Menschen gemeint, die gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Für Besucher und Kunden gelten dann in den teilnehmenden Einrichtungen - zum Beispiel Restaurants, Cafés, Kinos oder Friseursalons - keine Maskenpflicht und keine Abstandsregeln.
In seinem eigenen Salon habe er eine flexible Regelung eingeführt, sagte Liebau. Dies sei möglich, da alle Mitarbeiter geimpft seien. Sind alle Kunden ebenfalls geimpft oder genesen, könne die Maskenpflicht entfallen. Wolle aber beispielsweise eine ungeimpfte Schwangere einen neuen Haarschnitt, werde im Salon Maske getragen.
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dpa