Arbeit

DGB: Unternehmen müssen Beschluss zu Homeoffice umsetzen

Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Bezirks Hessen-Thüringen.

Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Bezirks Hessen-Thüringen.

Frankfurt/Main. Der DGB Hessen-Thüringen hat an die Unternehmen appelliert, die jüngsten Regierungsbeschlüsse zum Homeoffice schnell umzusetzen. "Wer im Homeoffice arbeiten kann, muss auch im Homeoffice arbeiten dürfen", sagte Bezirkschef Michael Rudolph laut einer Mitteilung vom Mittwoch in Frankfurt. Die Arbeitgeber müssten schnell prüfen und unverzüglich handeln. Dann erst zeige sich, ob aus der Ankündigung eines Rechts auf Homeoffice tatsächlich ein Erfolg werde. Sie müssten auch die Kosten für den Arbeitsschutz im Betrieb tragen.

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Der Gewerkschafter warnte vor einer Überforderung der Beschäftigten mit Kindern in der Corona-Krise. "Jedem muss klar sein: Arbeiten im Homeoffice und gleichzeitige Kinderbetreuung ist nicht vereinbar - gerade wenn Schulen und Kitas geschlossen haben." Es sei daher weiterhin wichtig, die Zahl der Kinderkranktage zu erhöhen.

Nach der am Mittwoch in Berlin vorgestellten Homeoffice-Verordnung sollen Arbeitgeber Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anbieten, auch zu Hause arbeiten zu können, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegensprechen.

Das Ministerium spricht in den Erläuterungen zu der Verordnung von einer "Pflicht", Homeoffice anzubieten, "soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist". Kontrollen soll es laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil aber nur in harten Konfliktfällen geben.

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Der DGB sieht die Arbeitgeber auch in der Pflicht, ihren Beschäftigten bei Bedarf Corona-Schutzmasken kostenlos zur Verfügung zu stellen. "Gesundheitsschutz war und ist immer Aufgabe der Arbeitgeber", sagte Rudolph. Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, dass in Betrieben, in denen Beschäftigte keinen ausreichenden Abstand halten können, das Tragen von medizinischen Masken Pflicht wird.

dpa

OP

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