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Al-Wazir: Formfehler bei Mietpreisbremse "längst geheilt"

Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Wirtschaft des Landes Hessen, spricht.

Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen), Minister für Wirtschaft des Landes Hessen, spricht.

Karlsruhe/Wiesbaden. "Wir hoffen, dass dieses höchstinstanzliche Grundsatzurteil jetzt den Rechtsstreit abschließt", sagte der Grünen-Politiker am Donnerstag laut Mitteilung. "Der damals vielen Bundesländern unterlaufene Formfehler ist in Hessen längst geheilt, der Geltungsbereich der Mietenbegrenzungsverordnung ist sogar deutlich ausgeweitet worden und umfasst jetzt 49 Städte und Gemeinden." Die Landesregierung nutze neben der Regulierung des Bestandsmarkts "alle Möglichkeiten, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen".

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Langfristig helfe gegen Preisauftrieb nur eine Erhöhung des Angebots, sagte Al-Wazir weiter. "Deshalb stellt die Landesregierung bis 2024 die Rekordsumme von 2,2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit."

Der BGH hatte zuvor entschieden, dass Mieter, die wegen eines verpatzten Starts der Mietpreisbremse in ihrem Bundesland dauerhaft zu viel Miete zahlen, grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz haben. Es gebe in solchen Fällen keine Amtshaftung, urteilten die Karlsruher Richter in einem Pilotverfahren gegen das Land Hessen. (Az. III ZR 25/20).

Die Landesregierungen können seit Juni 2015 "Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten" ausweisen. Dort gilt im Grundsatz, dass Vermieter beim Einzug neuer Mieter höchstens zehn Prozent auf die örtliche Vergleichsmiete aufschlagen dürfen. In Hessen und etlichen anderen Ländern haperte es allerdings bei der Umsetzung. Gerichte kippten die ursprünglichen Verordnungen wegen formaler Fehler. Die Folgen für die Mieter: Sie können ihre überhöhte Miete so nicht beanstanden. Ein Rechtsdienstleister hatte für den finanziellen Schaden die Länder haftbar machen wollen. Das ist nun in höchster Instanz gescheitert.

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© dpa-infocom, dpa:210128-99-207870/2

dpa

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