Verkehr

In Kreuzung geparkt: Fünf-Meter-Regel schützt vor Bußgeld

Macht dann zehn Euro bitte - mit fünf Metern Abstand des geparkten Autos zur Kreuzung wäre das nicht passiert.

Macht dann zehn Euro bitte - mit fünf Metern Abstand des geparkten Autos zur Kreuzung wäre das nicht passiert.

Hamburg. Fünf Meter Abstand zum Schnittpunkt beider Kreuzungsstraßen: Wer beim Parken diesen Abstand einhält, vermeidet ein Bußgeld oder das Abschleppen seine s Autos. Bei rechtwinkligen Kreuzungen sind dies fünf Meter von der Ecke in beide Richtungen gemessen, erklärt Daniela Mielchen, Anwältin für Verkehrsrecht.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Genaues Hinschauen auf diese fünf Meter Abstand kann sich lohnen. Denn wer zu dicht an einer Kreuzung parkt, muss mit 10 Euro Strafe rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert - zum Beispiel bei einem zugestellten Fußgängerübergang -, werden 15 Euro fällig. Abgeschleppt werde man für ein solches Vergehen in der Regel nur, wenn der Verkehr durch das geparkte Fahrzeug erheblich behindert wird und keine mildere Maßnahme in Betracht kommt, sagt Mielchen.

© dpa-infocom, dpa:210401-99-57868/2

dpa

OP

Mehr aus Mobilität

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken