Verkehr

EU-Führerschein: Erste Umtauschfristen laufen bald ab

Tschüss rosa Lappen, hallo Plastekarte, heißt es für viele Führerscheininhaber. Die ersten Fristen laufen bald ab.

Tschüss rosa Lappen, hallo Plastekarte, heißt es für viele Führerscheininhaber. Die ersten Fristen laufen bald ab.

Stuttgart/Berlin. Obwohl die Einführung des neuen EU-Führerscheins erst im Jahr 2033 abgeschlossen sein soll, müssen sich ältere Autofahrer mit dem Umtausch bereits sputen. Die erste Frist endet am 19. Januar 2022. Damit bleiben Inhabern von alten Führerscheinen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden, nur noch zwei Monate Zeit.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Auch für die geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 (Frist: 19. Januar 2023) könne die Zeit knapp werden, wie die Fachzeitschrift "auto motor und sport" (Ausgabe 25/2021) berichtet.

Viele Straßenverkehrsämter seien auf den Ansturm nicht vorbereitet: "So verweisen viele Ämter auf ihren Webseiten auf die letzte Frist im Jahr 2033 und lassen die Leser im Glauben, so lange warten zu können", schreibt die Zeitschrift. Betroffene Inhaber eines Pkw-Führerscheins können auf der Website des ADAC nachschauen, welche Frist für sie gilt.

EU-Führerschein muss alle 15 Jahre erneuert werden

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Weil der Aufwand immens ist und allein in Deutschland insgesamt rund 43 Millionen Führerscheine erneuert werden müssen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, erfolgt der Umtausch schrittweise. Grundlage dafür ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie, informiert die Bundesregierung auf ihrer Website. Sichergestellt werden soll demnach, dass alle in der EU in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Der Umtausch kostet je Vorgang den Angaben zufolge rund 25 Euro. Erforderlich ist auch ein biometrisches Passfoto. Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, müsse mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Neu am EU-Führerschein ist auch, dass dieser nach 15 Jahren erneuert werden muss. Dies beuge Fälschungen zusätzlich vor. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung ist bei der Neubeantragung nicht vorgesehen.

© dpa-infocom, dpa:211117-99-38351/2

dpa

OP

Mehr aus Mobilität

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken