Verkehr

Abgeschlepptes Auto auslösen geht auch mit Vollmacht

Da hängt der Schatz am Haken - wer nicht der Halter ist, aber dieses Auto gefahren hat und es nun gerne auslösen will, braucht eine Vollmacht.

Da hängt der Schatz am Haken - wer nicht der Halter ist, aber dieses Auto gefahren hat und es nun gerne auslösen will, braucht eine Vollmacht.

Hamburg. Dass falsch geparkte Autos abgeschleppt werden, passiert gerade in Großstädten häufiger. Doch was ist, wenn es ein geliehenes Auto ist und der Fahrer gar nicht der Halter? Abholerinnen und Abholer brauchen dann eine durch den Halter unterschriebene Vollmacht, um sich als berechtigte Person zu identifizieren, erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg.

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Die Vollmacht alleine reicht allerdings nicht, denn zusätzlich sind auch ein Ausweis sowie der Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief mitzubringen - um grundsätzlich den Eigentumsnachweis zu erbringen. Die Abschleppkosten müssen selbstverständlich auch beglichen werden.

© dpa-infocom, dpa:210401-99-58517/2

dpa

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