Es gibt wieder einen Piks im „Kiosk“
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Diese Frau ließ sich bei der ersten Sonderimpfaktion in Stadtallendorf impfen.
© Quelle: Foto: Landkreis
Stadtallendorf. Es gibt eine weitere Sonderimpfaktion gegen Covid-19 in Stadtallendorf im Südstadtkiosk. Der Termin findet am Mittwoch, 25. August, von 12 bis 19 Uhr statt. Voranmeldungen sind nicht notwendig. Neu gegenüber der ersten Sonderimpfaktion: Es werden auch Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren bei diesem Termin geimpft. Für Neustädter Bürger gibt es außerdem einen Pendelbus, der sie nach Stadtallendorf und wieder zurückbringen wird. Das ist ein Angebot der Stadt Neustadt. Anmeldungen hier sind bis 24. August unter der Telefonnummer 0 66 92 / 89 27 möglich.
Das Angebot richtet sich sowohl an diejenigen, die während der ersten Sonderimpfaktion im Juli ihre Erstimpfung erhalten haben, als auch an Personen, die noch keine Gelegenheit zur Impfung hatten.
Es stehen zwei Impfstoffe für die Aktion des Impfzentrums in Stadtallendorf zur Verfügung: der mRNA-Impfstoff von Biontech, der ab 12 Jahren zugelassen ist, und der Vektorimpfstoff von Johnson & Johnson, der ab 18 Jahren zugelassen ist. Der Kreis weist darauf hin, dass die Ständige Impfkommission empfiehlt, Johnson & Johnson bei Personen ab 60 Jahren zu verwenden. Jüngere können sich bei Bedarf mit Johnson & Johnson impfen lassen, wenn sie sich nach dem Gespräch mit dem Arzt und nach einer Risikoanalyse dafür entscheiden, so der Hinweis der Gesundheitsbehörden.
Bei der ersten Sonderimpfaktion in Stadtallendorf Mitte Juli, die Gesundheitsamt und Stadt seinerzeit organisierten, hatten sich insgesamt 280 Menschen impfen lassen, 111 von ihnen mit dem mRNA-Impfstoff Biontech. Für sie wäre der neue Sondertermin in Stadtallendorf natürlich besonders attraktiv. Bei der ersten Sonderimpfaktion in der zweitgrößten Stadt des Landkreises hatten vor allem Bürger den Termin genutzt, die den Weg zum Impfzentrum Marburg gescheut hatten.
Hier einige Antworten auf praktische Fragen rund um die Sonderimpfaktion:
Was muss mitgebracht werden?
Impfinteressierte müssen sich zweifelsfrei, mit einem Personalausweis oder einem anderen Ausweispapier, identifizieren können.
Eine Krankenversicherungskarte sei hilfreich, aber nicht zwingend notwendig, erklärt die Kreisverwaltung dazu.
Was ist bei Kindern zu beachten?
Kinder vom 12. bis zum 16. Lebensjahr müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Was ist mit dem Impfausweis und dem Eintrag?
Wer sein Impfbuch dabeihat, bekommt die Impfung vor Ort eingetragen. Alternativ bekommt der Impfling auch einen elektronischen Nachweis nach Abschluss der Impfserie als Brief mit QR-Code nach Hause geschickt, teilt der Kreis mit.
Und was passiert mit der Zweitimpfung bei einem Biontech-Einsatz?
Die Zweitimpfung ist drei bis sechs Wochen nach der Erstimpfung möglich und erfolgt, dann ebenfalls ohne Voranmeldung, im Marburger-Impfzentrum zwischen dem 15. und 30. September. Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Stadtallendorf steht für eine Fahrt zum Zweittermin bei Bedarf ein Shuttleservice zum Marburger Impfzentrum und zurück zur Verfügung. Einzelheiten hierzu werden während des Impfens am nächsten Mittwoch bekannt gegeben, so Sascha Hörmann, der stellvertretende Pressesprecher der Kreisverwaltung. Der Impfstoff von Johnson & Johnson wird nur einmal verabreicht.
In den nächsten Tagen wird der Kreis verstärkt auch in den sozialen Medien für diese neuerliche Sonderimpfaktion werben, wie Hörmann der OP gestern erläuterte.
Diese zweite Sonderimpfaktion der Gesundheitsbehörden in Stadtallendorf geht auch auf das dort laufende Modellprojekt „Präventions- und Impfstrategie zur Verhinderung von Covid-19-Erkrankungen“ zurück. Mit Aufklärung und eben auch solchen Sonderimpfaktionen wollen die Partner Kreis und Stadt die Zahl der Ansteckungen verringern.