Gerichtsurteil


Kein erhöhtes Risiko in Erstaufnahme

Das Verwaltungsgericht in Gießen sieht keine Gründe dafür, dass Flüchtlinge die Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt schneller verlassen dürfen. ARCHIVFOTO: THORSTEN RICHTER

Das Verwaltungsgericht in Gießen sieht keine Gründe dafür, dass Flüchtlinge die Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt schneller verlassen dürfen.

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