Kein erhöhtes Risiko in Erstaufnahme
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Das Verwaltungsgericht in Gießen sieht keine Gründe dafür, dass Flüchtlinge die Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt schneller verlassen dürfen.
© Quelle: Thorsten Richter
Das Verwaltungsgericht in Gießen sieht keine Gründe dafür, dass Flüchtlinge die Erstaufnahmeeinrichtung in Neustadt schneller verlassen dürfen.
© Quelle: Thorsten Richter