Weil Dr. Wolfram Schüffel im Sommersemester eine Lehrveranstaltung nicht ausschließlich im coronabedingten Distanzmodus angeboten hatte, wollte die Uni ihm für das Wintersemester die Lehrbefugnis für sein Seminar entziehen. Schüffel schaltete einen Anwalt ein, jetzt zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung ab.
Marburg.Als sich Wolfram Schüffel zu Beginn des zurückliegenden Sommersemesters mit einigen seiner Studierenden am Trimmpfad auf den Lahnbergen traf, rechnete er noch nicht damit, dass sein Beharren auf Präsenzlehre auch in Corona-Zeiten Konsequenzen haben würde. „Bildungsveranstaltungen müssen stattfinden können, weil ansonsten zu tief in die Grundrechte eingegriffen wird“, war und ist das Credo des ehemaligen Leiters der Klinik für Psychosomatik im Zentrum für Innere Medizin an der Philipps-Universität.
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