Impfzentren

Streit um die Honorare

Ein Arzt zieht eine Spritze mit Impfstoff auf. Es ist ein Streit um die Honorare für Ärzte und Apotheker in den Impfzentren entbrannt.

Ein Arzt zieht eine Spritze mit Impfstoff auf. Es ist ein Streit um die Honorare für Ärzte und Apotheker in den Impfzentren entbrannt.

Marburg. Am 9. Februar soll auch das Impfzentrum in Marburg seinen Betrieb aufnehmen – und schon bevor es losgeht, gibt es Diskussionen. Doch nicht nur darum, ob denn auch Impfstoff vorhanden sein wird: Es geht um das Honorar der Ärzte und Apotheker. So kommentiert ein Facebook-Nutzer auf der Seite der OP: „In den letzten Tagen machen Gerüchte über die Besoldungen der Angestellten im Impfzentrun die Runde – da werden Stundenlöhne von über 100 Euro genannt“, so der Nutzer. Er wünscht sich, transparent über die Situation zu reden, „um sowas gar nicht erst aufkommen zu lassen“. Die genannte Summe ist jedoch nicht aus der Luft gegriffen – denn zwischen Landesregierung, Landesärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung wurde ein Stundenlohn von 120 Euro für Mediziner und Apotheker ausgehandelt.

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Um diese Entlohnung ist eine heftige Diskussion entbrannt. Der Vorwurf: Die Landkreise würden zum Teil deutlich weniger bezahlen, beklagen die Ärzte-Gremien – und raten den Ärzten, dies nicht zu akzeptieren. Die Kreise verteidigen sich: Es handle sich um eine Obergrenze.

„Leider müssen wir feststellen, dass diese [Summen] von Seiten der Ministerien als Höchstsätze interpretiert werden, so dass einzelne Gebietskörperschaften deutlich niedrigere Stundensätze von 50 bis 60 Euro anbieten“, schreibt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) an die hessischen Kassenärzte. Man werde „den Eindruck nicht los, dass der eine oder andere Landkreis oder Betreiber des Impfzentrums das große Geschäft wittert“.

Auch die Landesärztekammer (LÄK) berichtet: „Es mehren sich Unmutsäußerungen.“ Parallel zur Anwerbekampagne der Ärztegremien im Dezember hätten viele Kreise „unabgesprochen weitere Gewinnungsmaßnahmen für Einsatzkräfte gestartet“. Die vereinbarten Honorare würden dabei „bei verschiedenen Impfzentren anders interpretiert und zum Teil weit unterschritten“.

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Nach Recherchen der KV werden die niedriger dotierten Verträge vor allem in jenen Impfzentren angeboten, bei denen Dritte im Boot sind. Das DRK betreibt zehn der 28 Impfzentren in Hessen. Was vor Ort ausgehandelt werde, wisse man nicht, heißt es auf Nachfrage. „Der Landesverband hat keinen Einblick in die Verträge, die die einzelnen Körperschaften mit den Kreisverbänden schließen“, sagte eine Sprecherin. 120 Euro seien ein „Vorschlag“ gewesen, um die Arbeit im Impfzentrum attraktiv zu machen.

Honorarverträge mit 220 Ärzten

Wie schaut es also im heimischen Landkreis aus? „Hier gibt es einen solchen Streit nicht“, erläutert Dr. Hartmut Hesse, Aufsichtsratsvorsitzender der Ärztegenossenschaft „Prima“. Der Landkreis habe den Ärzten schriftlich mitgeteilt, „dass wir diese Summe erhalten werden“, so Hesse – „das, was die KV uns mitgeteilt hat, ist auch genau das, was der Landkreis zahlen wird.“ Er wisse von anderen Landkreisen, dass dort den Ärzten „deutlich niedrigere Summen angeboten wurden“, sagt Hesse im Gespräch mit der OP.

Kreis-Pressesprecher Stephan Schienbein teilt auf OP-Anfrage mit, dass man mit 220 Ärzten Honorarverträge abgeschlossen habe. „Das ärztliche Personal erhält ein Honorar von 120 Euro pro Stunde“, so Schienbein – ein geringer Anteil wünsche indes „einen Arbeitsvertrag mit Entgeltzahlung nach dem Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst“.

Doch warum wollen manche Kreise weniger zahlen? Für die Landkreise sind die vom Land gewährten Stundensätze „Erstattungs-Höchstbeträge“, wie Jan Hilligardt, der Direktor des Hessischen Landkreistags, der dpa sagte. „Mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ müsse die Obergrenze nicht zwingend ausgeschöpft werden. „Die Landkreise rechnen jedenfalls nur den tatsächlich dem medizinischen Personal gewährten Stundensatz mit dem Land ab und bekommen auch nur dies vom Land erstattet. Das heißt, jeder nicht in Anspruch genommene Cent verbleibt im Landeshaushalt beziehungsweise beim Steuerzahler.“ Der Vorwurf, die Kreise wollten sich bereichern, sei „schlichtweg falsch“.

von Andreas Schmidt und Sandra Trauner

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