Jahreswechsel

Stadt und Kreis raten: Auf Silvesterfeuerwerk verzichten

Ein Mann zündet einen Böller an.

Ein Mann zündet einen Böller an.

Marburg. Feuerwerk ist dieses Jahr zu Silvester nur sehr eingeschränkt erlaubt. Wegen der Corona-Pandemie darf in Deutschland keine Pyrotechnik verkauft werden. Zudem hat das Land Hessen das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester an belebten Orten verboten. Welche Orte das sind, hat der Landkreis in einer Allgemeinverfügung geregelt (siehe Artikel unten). Ziel der Böller-Verbote ist es, Unfälle mit Knallern und Raketen zu vermeiden und damit die durch Corona belasteten Krankenhäuser zu entlasten. Zudem soll verhindert werden, dass sich Menschenansammlungen bilden, weil es dort zu Corona-Ansteckungen kommen könnte.

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Zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger stehen laut einer Yougov-Umfrage hinter diesem Verbot. Die meisten werden demnach wohl auch selbst keine Böller zünden. Auch die Stadt Marburg und der Landkreis appellierten an die Bürgerinnen und Bürger, auf Feuerwerke zu Silvester komplett zu verzichten. Einerseits aus Gründen der Sicherheit, weil durch Pyrotechnik Verletzungen entstehen können. „Indem wir es in diesem Jahr zum Jahreswechsel im wahrsten Sinne ruhiger angehen lassen, können wir die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern und im Rettungsdienst ein Stück weit entlasten. Zugleich leisten wir einen weiteren Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow laut Mitteilung. Zum anderen geht es der Stadt um den Umwelt- und Tierschutz. Darauf wies auch die Deutsche Umwelthilfe hin: Mit den Raketen gelange Schwarzpulver in die Luft und sorge für einen enormen Anstieg der Feinstaubbelastung. Feuerwerksreste liegen als Müll auf den Straßen, landen aber oft auch auf Wiesen, in Wäldern und in Gewässern und verschmutzen so die Umwelt. Haus- und Wildtiere wie zum Beispiel Vögel können durch den Lärm und die hell leuchtenden Blitze erschreckt werden, geraten in Panik, rennen oder fliegen los und werden zum Beispiel von Autos erfasst.

Kein komplettes Feuerwerksverbot

Den einen oder anderen Feuerwerksenthusiasten wird aber die Pandemie nicht davon abhalten, es buchstäblich krachen zu lassen. Das ist unter bestimmten Bedingungen auch erlaubt, denn ein komplettes Feuerwerksverbot gilt nicht. Wer zu Hause noch Raketen, Böller und Batteriefeuerwerk aus den Vorjahren hat, darf diese dort anzünden, wo es nicht verboten ist.

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Das Regierungspräsidium Gießen, dessen Experten in Nicht-Corona-Jahren die Lagerung und den Verkauf von Feuerwerk kontrollieren, appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, beim Zünden von Feuerwerkskörpern immer Vorsicht walten zu lassen. „Halten Sie Abstand zu anderen Personen, besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie Scheunen oder Gastanks sowie zu allem, was schützenswert ist. Zünden Sie auch kein Feuerwerk auf Ihrem Balkon oder Ihrem Hof, wenn es im öffentlichen Raum verboten ist“, sagte Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich laut Mitteilung. „Nur so lassen sich Unfälle und Brände vermeiden.“

Doch wie sicher sind Feuerwerkskörper noch, wenn sie schon zwei Jahre im Keller gelegen haben? Schließlich durften bereits im Dezember 2020 keine Böller verkauft werden. „Unbegrenzt haltbar ist Feuerwerk natürlich nicht“, antwortete der Pressesprecher des Regierungspräsidiums, Oliver Keßler, auf Nachfrage der OP. Ein Ablaufdatum habe das Silvesterfeuerwerk allerdings nicht. „Wenn es gut, das heißt trocken, gelagert wurde, spricht unserer Erkenntnis nach nichts gegen eine Verwendung von Feuerwerk aus 2019. Wenn es schon mehrere Jahre alt ist, sollte es natürlich mit Vorsicht verwendet werden. Ganz wichtig: Insbesondere dann, wenn die Zündschnur versagt, darf kein erneuter Versuch des Anzündens erfolgen. Auch wenn das Feuerwerk irgendwie feucht geworden ist, sollte es nicht mehr verwendet werden.“

Wer illegale Böller verwendet, muss mit Strafen rechnen

Wer kein Feuerwerk mehr zu Hause hat, sollte es diesmal aber wirklich sein lassen – und auf gar keinen Fall versuchen, sich auf zweifelhaften Wegen mit Material zu versorgen. „Lassen Sie die Finger von illegalen Böllern und verzichten Sie auf Basteleien jeglicher Art“, mahnte Regierungspräsident Ullrich. Selbstgebaute und illegale Böller seien nicht sicher und führten daher zu schweren Verletzungen, die sogar tödlich enden könnten. Die Herstellung von selbst gebauter Pyrotechnik sei zudem verboten, erklärte das Regierungspräsidium.

Nicht erlaubt ist auch das Zünden von Feuerwerkskörpern, die in Deutschland illegal sind. Diese sind oft lauter und haben eine höhere Sprengwirkung als in Deutschland zugelassene Produkte. „Es drohen empfindliche Strafen, wenn ich so was nutze – also Geldstrafen bis zu 10 000 Euro“, sagte Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein der Nachrichtenagentur dpa.

Von Stefan Dietrich

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Hier gilt Böllerverbot

Am 31. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an bestimmten öffentlichen Orten in Marburg, Stadtallendorf, Kirchhain, Neustadt, Wetter und Fronhausen untersagt. Das hat der Landkreis in einer Allgemeinverfügung geregelt. Hinzu kommen die Orte, an denen Feuerwerk aus Sicherheitsgründen ohnehin schon seit Jahren verboten ist.
Böllerverbote nach bundesweitem Sprengstoffrecht

Das bundesweit geltende Sprengstoffrecht verbietet bereits seit Oktober 2009 aus Sicherheits- und Brandschutzgründen, Raketen und Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen zu zünden. Zu diesen Gebäuden muss ein Mindestabstand von acht Metern eingehalten werden. „In Marburg gilt seit Jahren schon das Böller-Verbot in der kompletten Oberstadt inklusive des Bereichs am Schloss, am Lutherischen Kirchhof sowie vor der Elisabethkirche“, erklärte die Pressesprecherin der Stadt, Birgit Heimrich.

Böllerverbote in Marburg

Zusätzlich sieht die Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen für dieses Jahr Sonderregelungen vor, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (zum Beispiel Raketen, Feuerwerksbatterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter und Knallkörper) an publikumsträchtigen, öffentlichen Orten untersagt. Das soll verhindern, dass große Gruppen zusammenkommen und es dadurch zu mehr Corona-Infektionen kommt. Der Kreis hat in seiner Allgemeinverfügung die Orte benannt, die ihm die Kommunen gemeldet hatten. In der Stadt Marburg sind dies: die gesamte Oberstadt, Lahnterrassen, Elisabeth-Blochmann-Platz, Gerhard-Jahn-Platz, der Vorplatz des Erwin-Piscator-Hauses, Bahnhofsvorplatz und Busbahnhof, Schlosspark, „Dallesplatz“ in Ockershausen, Schülerpark, Northampton-Park, Lahnvorland/Lahnauen von der Südspange (L 3125) bis zu den Afföllerwiesen/Heinrich-Pöttner-Brücke, Alter Botanischer Garten, Rudolphsplatz, Firmaneiplatz, Ketzerbach, Christa-Czempiel-Platz, Ortenbergsteg, Friedrichsplatz, Platz der Weißen Rose, Karl-Theodor-Bleek-Platz und die Fläche um den Kaiser-Wilhelm-Turm.

Böllerverbote im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Stadtallendorf: Bahnhofsvorplatz (Am Bahnhof) inklusive Kreisverkehrsplatz, Bahnunterführung Niederkleiner Straße zwischen Einkaufszentrum Herrenwaldstraße 4b und Niederkleiner Straße 1, Aufbauplatz/Niederkleiner Straße (von der Shell-Tankstelle Niederkleiner Straße 4 bis zur Volksbank, Niederkleiner Straße 1 bis Schulstraße 2b, Polizeistation), Niederkleiner Straße von der Hausnummer 39 (Einmündung Iglauer Weg) bis Hausnummer 49c (Altat-Markt) auf beiden Straßenseiten, Heinz-Lang-Park von der Waldstraße bis zum Gelände des Herrenwaldstadions und vom Stadionweg bis zur Herrenwaldstraße, Waldstraße auf beiden Straßenseiten.

Kirchhain: Bahnhofsvorplatz, in der Straße Am Bahnhof ab den öffentlichen Kurzzeitparkplätzen bis zum Bahnhofsgebäude, Feldweg (von der Eisenbahnbrücke bis zum Bahnhofsgebäude), Hindenburgstraße (Eisenbahnbrücke komplett), Brückenstraße (komplett), Römerstraße (von der Mittelstraße bis zum Bahnhofsvorplatz), Bahnhofstraße (ab der Straße Hinter der Post bis zum Bahnhofsvorplatz).

Neustadt: Marktplatz, Parkplatz am Freibad, Allee 5.

Wetter: An der Stadtmauer, Krämergasse, Römerplatz, Marktplatz.

Fronhausen: „Bürgerbahnhof“ in den Bereichen Auf der Schwärz, Bahnhofstraße, Schubertstraße sowie Bahnhofsvorplatz Ost und West, Parkplatz am Bürgerhaus Fronhausen, Bereich um das Dorfgemeinschaftshaus Sichertshausen, Bereich um das Bürgerhaus Oberwalgern, Bereich um das Dorfgemeinschaftshaus Hassenhausen.

Böller und Raketen dürfen also nur außerhalb dieser Sperrzonen und mit entsprechendem Abstand zu brandgefährdeten Gebäuden gezündet werden. „Wer gegen das Böllerverbot verstößt, muss mit einer Geldbuße rechnen“, teilte die Stadt Marburg mit. Polizei und Ordnungsamt werden demnach in der Silvesternacht verstärkt kontrollieren. Der Landkreis wies außerdem darauf hin, dass der Gebrauch von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen erlaubt ist – nämlich zur Notwehr.

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OP

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