Schulen sind auf Corona-Herbst vorbereitet
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Ein Schulmäppchen liegt in einem Klassenraum auf einem Tisch. Am Montag beginnt nach den Herbstferien wieder die Schule, weiterhin unter Corona-Auflagen.
© Quelle: Foto: Frank Rumpenhorst
Marburg. Nach zwei Wochen Herbstferien geht am kommenden Montag in Hessen wieder die Schule los. Um weiter steigende Corona-Zahlen zu verhindern, hat das Kultusministerium in Wiesbaden – wie schon nach den Sommerferien – zwei Präventionswochen mit zusätzlichen Tests und verschärfter Maskenpflicht angeordnet. Ziel ist es, zu verhindern, dass Kinder eine mögliche Corona-Infektion aus dem Urlaub an die Schule bringen und weiterverbreiten.
Vom 25. Oktober bis 5. November müssen Schülerinnen und Schüler auch im Unterricht am Sitzplatz eine Maske tragen. Außerdem haben alle nicht geimpften oder genesenen Kinder und Jugendlichen für die Teilnahme am Präsenzunterricht drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Test nachzuweisen. Dieser Corona-Test kann weiterhin kostenfrei in der Schule gemacht werden, das Ergebnis wird im Testheft der Schüler vermerkt. Alternativ kann der Nachweis auch über ein Testzentrum erfolgen: Minderjährige haben bis Jahresende – auch nach der Aufhebung der kostenlosen Bürgertests – weiterhin Anspruch auf einen kostenfreien Test außerhalb der Schule. Der Test darf zu Beginn des Schultags aber höchstens 72 Stunden alt sein.
Der Schulstart nach den Herbstferien ist durchgeplant, vieles bereits Routine, sodass die Schulen nicht mit einem neuerlichen Corona-Chaos zu Beginn der kalten Jahreszeit rechnen. Die Präventionswochen seien da „sehr hilfreich und wirksam“, sagt Gesche Herrler-Heycke, stellvertretende Leiterin des Schulamts von Marburg-Biedenkopf. Die Schulen seien auf den Unterrichtsstart gut vorbereitet, hielten Notfallpläne und ausreichend Tests auf Vorrat bereit und könnten auch auf Infektionsfälle und eine mögliche Test-Ausweitung reagieren.
Weiterhin gilt, dass der Präsenzunterricht bestehen bleibt, gerade angesichts der negativen Erfahrungen aus dem letzten Lockdown und monatelangem Fernunterricht für manche Jahrgänge. Das solle nicht erneut passieren, „wir gehen davon aus, dass es dieses Mal nicht zu einer solchen Situation kommt“, sagt Herrler-Heycke.
Die soziale Komponente von Schule blieb damals auf der Strecke, viele Schülerinnen und Schüler haben bis heute mit den Folgen zu kämpfen. Nach wie vor laufen daher Unterstützungsprogramme, um das so gut es geht aufzufangen. So befassen sich etwa Schulsozialarbeiter mit dem Thema, „sie werden stark in diesem Bereich eingesetzt“, berichtet die stellvertretende Schulamtsleiterin.
Hinzu komme die Möglichkeit, mit Schulpsychologen zu arbeiten, mittlerweile wurde am Schulamt aufgrund der Corona-Erfahrungen eine weitere Psychologen-Stelle geschaffen, die bis zum Schuljahresende 2023 bestehen bleibt. Darüber hinaus läuft das Programm „Löwenstark“ des Landes weiter, über das Schulen sich unterstützende Angebote einholen können. Alles zusammen bilde zum Schulstart „ein gutes Fundament – und das braucht es auch, es gibt einige Schüler, die sehr unter der Corona-Lage gelitten haben“.
Hygieneregeln bleiben Pflicht
Nach den Präventionswochen gelten im Schulalltag weiter die bekannten Regeln: Händehygiene, die Vermeidung körperlicher Kontakte und möglichst Abstand halten. In Schulgebäuden (etwa Gänge oder Treppenhäuser) muss eine medizinische Maske getragen werden. Am Sitzplatz, im Freien oder beim Schulsport gibt es keine Maskenpflicht. Eine Ausnahme bildet ein größeres Ausbruchsgeschehen in einer Schule. Auch nach einer bestätigten Infektion in der Klasse wird zwei Wochen lang die Maskenpflicht verschärft.
Im Herbst muss in den Klassenräumen weiter regelmäßig gelüftet werden: Alle 20 Minuten soll eine Stoßlüftung beziehungsweise Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über die Dauer von drei bis fünf Minuten erfolgen – je nach Raumgröße und Personenzahl. Ist das nicht möglich, weil sich Fenster nicht vollständig öffnen lassen, sind längere Lüftungszeiten oder ein Luftaustausch über geöffnete Türen vorgeschrieben.
Sport und Musik finden statt
Und wie sieht es mit den Fächern aus, bei denen im letzten Jahr noch Abstriche gemacht wurden? Der Sportunterricht, einschließlich Schwimmunterricht, und Sportangebote außerhalb des Unterrichts finden statt. Dabei gilt, dass sich jede Gruppe auf einem Sportgelände oder Halle in einem festgelegten Bereich aufhält, die Gruppen dürfen sich nicht mischen. Angebote im Freien seien laut Ministerium vorzuziehen. Während des eigentlichen Sportunterrichts muss keine Maske getragen werden, dann aber wieder in den Umkleidekabinen.
Im Musikunterricht wird nicht von einem erhöhten Corona-Risiko ausgegangen, Ausnahme ist allerdings das Musizieren mit Blasinstrumenten und das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen: Dennoch soll beides möglich sein, zumindest theoretisch. Denn kommen Blasinstrumente zum Einsatz oder wird gesungen, muss ein Mindestabstand von zweieinhalb beziehungsweise drei Metern eingehalten werden, was je nach Raumgröße kompliziert werden könnte. Nach 30-minütigen Proben sind zudem Lüftungspausen Pflicht.
Betriebspraktika an allen Schulen werden übrigens regulär durchgeführt. Wie sieht es mit Klassenfahrten aus? Die werden begrenzt: Nur erlaubt sind ein- und mehrtägige Schulfahrten innerhalb Deutschlands, außerdem nur eintägige Fahrten ins Ausland. Mehrtägige Klassenfahrten ins Ausland bleiben noch bis Ende des ersten Schulhalbjahres 2021/22 untersagt.
Quarantäne-Regeln für Schulen
Laut des aktuellen gemeinsamen Erlasses von Sozialministerium und Kultusministerium greifen im Falle eines positiven Corona-Tests je nach Sachlage bestimmte Vorgaben: Die Schule muss jeden positiven Test (auch Antigentest) dem Gesundheitsamt melden, die positiv getestete Person muss sich umgehend in Quarantäne begeben und einen PCR-Test durchführen. Unmittelbare Sitznachbarn, die nicht geimpft oder genesen sind, entbindet die Schule für den laufenden und den folgenden Schultag bis zu einer Entscheidung des Gesundheitsamts vom Präsenzunterricht, sie müssen also in den Distanzunterricht wechseln. Wird bei dem Schüler, dessen Schnelltest positiv war, das Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt, muss er oder sie 14 Tage (gerechnet ab dem Schnelltest-Datum) in Quarantäne gehen – der Zeitraum kann aber verkürzt werden: Ab dem siebten Tag nach Feststellung der Infektion kann ein erneuter PCR-Test erfolgen. Ist das Ergebnis negativ, wird die Quarantäne aufgehoben. Grundsätzlich gilt aber nach einer bestätigten Infektion, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte (mit Ausnahme der Geimpften und Genesenen) in den folgenden zwei Wochen an jedem Unterrichtstag getestet werden müssen. In der Zeit werden auch am Platz medizinische Masken getragen. Kommt es zu einer weiteren bestätigten Infektion, beginnt der Zwei-Wochen-Zeitraum von vorne.
Das gilt nicht für vollständig Geimpfte oder Genesene.
Auch für den Rest der Klasse oder des Kurses entscheidet das Gesundheitsamt je nach Einzelfall über den Umfang weiterer Quarantäne-Anordnungen. Vor allem betrifft das die Sitznachbarn. Ganze Klassen in Quarantäne zu schicken soll vermieden werden. Eine Quarantäne von vollständig geimpften oder genesenen Personen ohne Symptome soll es laut Ministerien generell nicht geben.