Linke informieren über Schwangerschaftsabbruch
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Die Gießener Ärztin Kristina Hänel.
© Quelle: Axel Heimken
Marburg. Die Linke im Landkreis Marburg-Biedenkopf informiert öffentlich auf ihrer Website über rechtliche Voraussetzungen und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen.
Wie die Linke mitteilt, um „wichtige Informationen zum Ablauf legaler Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland für alle Interessierten zugänglich zu machen“. Hintergrund ist die Debatte um den umstrittenen Abtreibungsparagrafen 219a Strafgesetzbuch („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“).
Dr. Hänel versucht ein sachliches Informationsrecht zu erkämpfen
Seit 2017 kämpft die Gießener Ärztin Dr. Kristina Hänel vor Gerichten um ein sachliches Informationsrecht zu Schwangerschaftsabbrüchen, nachdem sie wegen entsprechender Informationen auf ihrer Webseite angezeigt und zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Die Allgemeinärztin zieht dagegen durch alle Instanzen, reichte Ende Februar vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Wie sie auf ihrer Webseite schreibt, halte sie es für ihre „ärztliche Pflicht, Betroffene ausführlich aufzuklären und zu informieren“.
Reform nach bundesweiter Debatte
Paragraf 219a wurde auch aufgrund der bundesweiten Debatte zwischenzeitlich dahingehend reformiert, dass Ärzte nun zwar öffentlich machen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen – weitergehende Informationen etwa über Methoden sind jedoch nicht erlaubt. Über eine Verfassungsbeschwerde hofft Hänel auf eine neue Regelung.
Hänel erhielt 2019 das Marburger Leuchtfeuer für ihren Einsatz um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über den eigenen Körper, im Jahr zuvor erhielt sie den Clara-Zetkin-Preis der Linken.
Kreis-Linke informieren über Homepage
Die Kreis-Linken sehen Hänel als Vorkämpferin für Frauenrechte und kritisieren „informationsfeindliche Regelungen im Paragraphen 219a StGB“.
Über die Webseite www.die-linke-marburg.de/partei/frauen informiert die Linke nun selber über das, was Ärzten verboten ist. Denn: Der ungehinderte Zugang zu Informationen sei "ein wichtiger Teil" der weiblichen Selbstbestimmung, heißt es in einer Mitteilung.