Kreisverwaltung warnt vor Geflügelpest
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Eine Legehenne blickt im Stall eines Geflügelhofs in Hessen in die Runde.
© Quelle: Arne Dedert/dpa
Marburg. Die Geflügelpest breitet sich bundesweit aus. Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises bittet nun Geflügelhalter um Unterstützung, um eine mögliche Ausbreitung bei den Geflügelbeständen so gering wie möglich zu halten. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist die anzeigepflichtige Tierseuche aktuell noch nicht nachgewiesen worden, wie die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung schreibt.
„Die Übertragung erfolgt in der Regel über einen direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder virusverunreinigten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung oder Fahrzeugen“, erläuterte Dirk Behnke, Leiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises. Besonders Wasservögel würden ein Risiko darstellen. Denn diese können infiziert sein und das Virus ausscheiden, ohne selbst Krankheitssymptome zu zeigen. Daher ruft die Kreisveterinärbehörde Geflügelhalter dazu auf, Schutzmaßnahmen zu treffen:
In Freilandhaltungen dürfen die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt und nur an Stellen gefüttert werden, die nicht für Wildvögel zugänglich sind.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
Der Kontakt zu Wildvögeln, ob indirekt oder direkt, soll verhindert werden. Generell ist der Zugang zu Geflügelbeständen zu beschränken, auch Hunde und Katzen sind vom Geflügel fernzuhalten.
Nager wie Ratten und Mäuse sollen in den Ställen und im Außenbereich regelmäßig bekämpft werden.
Vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes sollen die Hände gereinigt werden.
Straßen- und Stallkleidung sollen strikt getrennt werden. Stall und Auslauf soll nur mit Schutzkleidung (Overall, Schuhe) betreten werden. Die Schutzkleidung soll abgelegt werden, sobald der Stall/Auslauf verlassen wird. Die Mehrwegschutzkleidung soll regelmäßig bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen und Einwegschutzkleidung nach dem Gebrauch gleich entsorgt werden.
Schuhe sollten bei Betreten und Verlassen des Stalles gereinigt und desinfiziert werden. Im besten Fall wird das Schuhwerk nur im Stall verwendet und dort belassen.
Beim Auftreten von erhöhten Sterberaten und erheblicher Veränderung der Legeleistung sollten Geflügelhaltungen einen Tierarzt hinzuziehen. Die Kreisverwaltung teilte außerdem mit, dass es eine Meldepflicht für Geflügelbestände, die Pflicht zum Führen eines Bestandsregisters und eine Impfpflicht für Hühner und Puten gegen die Newcastle-Krankheit gibt.
Fragen...
...zur Geflügelpest beantwortet die Veterinärbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf unter der Telefonnummer 0 64 21 / 4 05 66 01 oder per E-Mail an FBVuV@marburg-biedenkopf.de
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