Hinweise zum Umgang mit Geflügelpest
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Männer in Schutzanzügen besorgen im Dezember 2014 auf einem Geflügelhof bei Barßel (Niedersachsen) das Töten von rund 20 000 Puten. Im Hintergrund ist ein Schaufelradlader mit vergasten Puten zu sehen. In dem Putenbestand des Betriebes wurde der Vogelgrippe Virus H5N8 nachgewiesen.
© Quelle: dpa
Marburg. Ein Merkblatt mit Vorsichtsmaßnahmen und gesetzlichen Regelungen für Geflügelhalter gibt es auf der Homepage des Kreises unter www.lkmb.de/vogelgrippe unter der Rubrik "Links und Downloads". Vorrangiges Ziel ist es, Kontakte zwischen dem Geflügel und Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat hierzu eine Checkliste sowie weitere Informationen zum Thema Geflügelpest auf www.fli.de veröffentlicht. Zudem sollen verdächtige, tote oder kranke Vögel den Veterinärbehörden zur Untersuchung und Bergung gemeldet werden.
Die Gefahr einer Ausbreitung der Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – steigt. Nach einer Reihe von Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln in Russland und Kasachstan seit Ende Juli sowie in Israel und in den Niederlanden im Oktober 2020 ist die Geflügelpest auch in Deutschland angekommen: Im Oktober sind mehrere Fälle bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten. Das Risiko weiterer Ausbrüche in Deutschland und einer Ausbreitung in Wasservogel-Populationen wird vom Friedrich-Loeffler-Institut als hoch eingestuft. Das Institut weist dabei auch auf die Gefahr hin, dass sich das Virus durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln in Nutzgeflügelhaltungen und kleineren Vogelbeständen ausbreiten könnte. Deshalb sei es wichtig, dass Geflügelhalter Vorbereitungen treffen, heißt es aus der Kreisverwaltung.