Betrugsversuch

Inkasso-Betrüger gehen leer aus

Betrüger versuchen derzeit, mit Schreiben der „Köln Euro Inkasso AG“ Kasse zu machen – bei Johann Schreiner hatten sie keinen Erfolg damit.

Betrüger versuchen derzeit, mit Schreiben der „Köln Euro Inkasso AG“ Kasse zu machen – bei Johann Schreiner hatten sie keinen Erfolg damit.

Marburg. „Zahlungsbefehl“ steht groß auf der zweiten Seite des Schreibens der „Köln Euro Inkasso AG“, das die Familie Schreiner (Name von der Redaktion geändert) erhalten hat. Denn angeblich hat die Familie an einem Lotterie-Spiel teilgenommen, sich dazu telefonisch angemeldet. Es sei ein Dienstleistungsvertrag zustande gekommen – das Ehepaar müsse 348,60 Euro überweisen. Ansonsten komme es zur Pfändung bei der Bank.

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„Nicht mit mir“, sagt Johann Schreiner. Er hat den Brief der angeblichen Inkasso-Firma direkt als Betrugsmasche entlarvt. Was die Betrüger nämlich offenbar nicht wissen: Schreiner war viele Jahrzehnte Kriminalkommissar, kennt also zahlreiche Betrugstricks. Und sein ehemaliger Beruf ist auch der Grund, warum er anonym bleiben möchte. Doch warum ist er sich so sicher, dass der Brief eine Fälschung ist? „Wir spielen überhaupt kein Lotto“, sagt er. Zwar würden telefonische Werbeversuche auch bei ihnen zunehmen, „aber die Anrufer wimmeln wir immer ab. Wenn jemand nach meiner Frau verlangt, sage ich immer, dass die hier nicht mehr wohnt – dann wird aufgelegt“, sagt er lachend.

Verbraucherzentrale warnt vor Köln Euro Inkasso

Doch der pensionierte Kommissar kann verstehen, dass Menschen auf das Schreiben hereinfallen können. Denn: „Es wird bewusst versucht, Angst aufzubauen.“ Alleine die Paragraphenzeichen im Briefkopf oder das Drohen mit einer Pfändung seien dazu geeignet. Außerdem werde ein gerichtliches Verfahren genannt, und im Schreiben heißt es, dass ein Formular bereits vorbereitet sei, damit das Konto des angeblichen Schuldners gesperrt werde, „unterschrieben von einem Rechtsanwalt. Das kann schon Eindruck machen“, weiß Schreiner.

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Aber nicht nur die Tatsache, dass weder er noch seine Frau Lotto spielen, machten ihn misstrauisch. „Mir kamen auch das Layout sowie der Inhalt des Briefs sofort sehr verdächtig vor.“ Also machte sich der Pensionär an die Internet-Recherche. „Per Google stieß ich dann auf eine Seite der Verbraucherzentrale Castrop Rauxel, in der exakt diese Vorgehensweise erwähnt und davor gewarnt wird“, so Schreiner. Da man davon ausgehen könne, dass „derartige Schreiben serienmäßig verbreitet werden, halte ich es für geboten, die Bevölkerung zu warnen.

Insbesondere ältere Personen könnten auf diese Masche hereinfallen und den geforderten Betrag bezahlen“, befürchtet er. Denn: Gerade das Aufbauen von Druck, indem man etwa auf die Pfändung oder eine Kontosperrung hinweise, sei eine Masche, die schon vom Enkeltrick bekannt sei.

Letztlich weist der Brief einige Ungereimtheiten auf. Sitz des Inkassobüros soll im Theodor-Heuss-Ring 23 in Köln sein. Die angegebene Telefonnummer hat aber keine Kölner Vorwahl, sondern die Vorwahl von Solingen und ist überhaupt nicht erreichbar. Eine Internetseite gibt es nicht, und bei der E-Mail-Adresse handelt es sich um einen Googlemail-Account. Einige Rechtschreibfehler spicken das Schreiben. Und: Die angegebenen Kontoinformationen führen nach Griechenland. Alles Indizien, dass es sich um keine seriöse Forderung handeln kann.

Jasmin Hirsch von der Pressestelle der Marburger Polizei, sagt: „Da hat der ehemalige Kollege alles richtig gemacht.“ Es komme immer wieder einmal zu Fällen mit gefälschten Inkasso-Schreiben. Geradezu an der Tagesordnung seien indes „Betrugsversuche per E-Mail – das ist schon der erste Punkt, der stutzig machen sollte“, so Hirsch. Selten würden Betroffene dies anzeigen, sondern die Mails sofort löschen, „ohne darauf einzugehen“ – dadurch komme es also nur selten zu einem Vermögensschaden.

Polizei kann Schreiben prüfen

Briefe könnten schon einen seriöseren Eindruck machen, „manche kommen sogar ohne die sonst obligatorischen und recht heftigen Rechtschreibfehler an“. Wenn einem Empfänger ein solches Schriftstück seltsam vorkomme, „kann man natürlich zur Polizei gehen und das Schreiben vorlegen“. Wenn jedoch noch kein Schaden entstanden sei, läge nicht zwangsläufig eine Straftat vor. Doch sei es gut, wenn das entsprechende Fachkommissariat Kenntnis von solchen Schreiben hätte. Sie rät zur Recherche im Netz – so, wie es Schreiner getan habe. „Und dabei sollte man nicht beispielsweise auf Internet-Adressen, die im Schreiben genannt sind, vertrauen – denn die Webseite kann ja gefälscht sein.“

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Per Internetsuche fände man jedoch häufig weitere Geschädigte. Aber Jasmin Hirsch weiß: „Nicht immer ist es einfach, Betrugsversuche zu erkennen. Denn ich hatte schon Schreiben in der Hand, wo selbst ich gezweifelt habe.“ Darüber hinaus solle der Adressat des Schreibens „immer überlegen: Kann das sein? Könnte die Forderung berechtigt sein? Wenn es da Zweifel gibt, dann auf keinen Fall bezahlen, sondern das Schreiben prüfen lassen“.

Empfänger von Inkassoschreiben können auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter https://www.inkasso-check.de kostenlos überprüfen, ob eine Inkasso-Forderung zu Recht besteht und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist.

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