Seit Mittwoch 75 Neuinfektionen
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Ein Frau lässt sich impfen.
© Quelle: dpa
Marburg. Wie die Kreispressestelle am Donnerstag (18. November) weiter mitteilt, liegt die Gesamtzahl der seit März 2020 bestätigten Corona-Infektionen aktuell bei 13.650.
Derzeit werden 23 Personen stationär im Krankenhaus behandelt (+1). Davon benötigen weiter sechs Personen eine intensivmedizinische Betreuung. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt weiterhin bei 296. Das Gesundheitsamt und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betreuen aktuell 600 aktive Fälle. Die Zahl der genesenen Fälle hat sich um 43 auf 12.754 erhöht. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) angegebene Inzidenz für den Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt derzeit bei 118,7.
- Im Rahmen von Qualitätsprüfungen und Datenaktualisierungen des Gesundheitsamtes kann es vorkommen, dass bereits übermittelte Fälle im Nachhinein aktualisiert und korrigiert werden. Dadurch kann es zu Abweichungen bei der Differenz der im Vergleich zum Vortag gemeldeten Fälle kommen.
Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen weist das Kreis-Gesundheitsamt noch einmal darauf hin, insbesondere in Alten-und Pflegeheimen auf die Einhaltung der Hygiene-Regeln und der Maskenpflicht zu achten.
Für Alten- und Pflegeheime gilt, dass diese nach der Corona-Schutzverordnung des Landes die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfassen müssen. Für Besucherinnen und Besucher gilt die Verpflichtung zu einem aktuellen Negativnachweis (geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet) sowie zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar).
Mit dem Beachten dieser Regeln können die Besucherinnen Besucher maßgeblich dazu beitragen, besonders vulnerable Menschen zu schützen. Denn bei diesen besteht ein hohes Risiko für schwere Verläufe bei einer Corona-Infektion.
Darüber hinaus ist nach der Schutzverordnung jede Einrichtung dazu verpflichtet, über ein eigenes Besuchskonzept zu verfügen. Neben der Verpflichtung, die Maßgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Landeschutzkonzeptes darin aufzunehmen, sind über das Hausrecht auch noch strengere oder ergänzende Regelungen möglich.
AHAL-Regeln beachten
Zudem weist das Gesundheitsamt auf das pandemiegerechte Verhalten hin, das in der Verordnung des Landes geregelt ist. Demnach ist jede Person dazu angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Bei persönlichen Begegnungen, insbesondere mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen.
Das Gesundheitsamt ist bei der Pandemiebekämpfung auch weiterhin auf die Mithilfe und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Neben der Impfung als wichtigstes Werkzeug bleiben die Einhaltung der gängigen Hygiene-Regeln sowie die Kontaktdatenerfassung, sofern erforderlich, wichtige Maßnahmen, um sich und andere zu schützen.
Dabei ist insbesondere die sogenannte AHAL-Regel wichtig: Einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen zu beachten, alltäglich Masken zu tragen, besonders wenn Abstände nicht eingehalten werden können, sowie regelmäßig zu lüften. Dies bleibt auch mit einem vollständigen Impfschutz wichtig.