Falsche Annahme bei Tests der Polizei:
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Die Annahme stellte sich als unwahr heraus.
© Quelle: picture alliance / dpa
Marburg. Eine Autofahrerin glaubte, dass die Polizei nur einen Test zur Klärung eines eventuellen Einflusses von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln durchführen dürfe. Sie verweigerte daher den Drogentest, nachdem der Alkotest trotz des Einräumens des Genusses von Alkohol vor Fahrtantritt 0,0 Promille anzeigte.
"Die Annahme der Frau war falsch. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Anzahl von durchzuführendenden Tests, aber grundsätzlich sind alle Tests freiwillig. Die Tests geben in erster Linie den Betroffenen die Möglichkeit, den Verdacht des Einflusses von Alkohol oder Drogen vor Ort auszuräumen. Negative Testergebnisse bewahren insbesondere vor einer Blutprobe oder Untersagung einer Weiterfahrt. Die Verweigerung eines Tests indes bewahrt definitiv nicht vor weiteren Maßnahmen, sofern Verdachtsmomente den Einfluss von Alkohol und/oder Drogen vorliegen", stellt Polizeisprecher Martin Ahlich klar.
So musste dann auch die 21 Jahre alte Autofahrerin nach der Kontrolle in der Nacht zum Freitag (27. August) um 03 Uhr, ihr Auto in Cappel stehenlassen und mit zur Blutprobe. Die Polizei fand zudem bei ihrer Durchsuchung in der Handtasche eine geringe Menge Betäubungsmittel.