Corona

Klinikum beschränkt Zugang

Am UKGM-Standort Marburg werden ab sofort die Besucherregeln weiter verschärft. Foto: Thorsten Richter

Am UKGM-Standort Marburg werden ab sofort die Besucherregeln weiter verschärft.

Marburg. Sieben Betroffene werden derzeit stationär im Krankenhaus behandelt, davon einer auf der Intensivstation. Am Montag lag die Fallzahl bei 119 Infizierten und 52 Geheilten.

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Mit einer speziellen Task Force kümmert sich das Gesundheitsamt um die besonderen Anliegen in Alten- und Pflegeheimen, wo es bislang noch nicht zu einer Häufung von Corona-Fällen gekommen ist. Trotz des neuerlichen Anstiegs bei den Infektionszahlen ist Dr. Birgit Wollenberg, die Leiterin des Gesundheitsamtes, vorsichtig optimistisch, dass sich die Geschwindigkeit der Ausbreitung etwas abschwächt. Man müsse aber die weitere Entwicklung abwarten.

Zu einer Häufung von Corona-Fällen in Alten- oder Pflegeeinrichtungen ist es im Landkreis Marburg-Biedenkopf bisher noch nicht gekommen. Lediglich bei einer Mitarbeiterin einer Einrichtung sei der Test positiv ausgefallen. In der Folge wurden fünf Bewohner in der Einrichtung unter Quarantäne gestellt.

Um den besonderen Anforderungen im Hinblick auf die besonders gefährdete Risikogruppe der älteren Menschen gerecht zu werden, hat das Gesundheitsamt eine Gruppe von Mitarbeitenden gebildet, die sich jetzt speziell um den Aspekt der stationären Pflegeeinrichtungen kümmert: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und der Stabsstelle Altenhilfe bilden gemeinsam die Task Force „Pflege & Corona“.

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Sie suchen die stationären Pflegereinrichtungen wie Alten-, Pflege und Senioreneinrichtungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf auf, beraten die Pflegekräfte dort gezielt, verteilen Mundschutzmasken und nehmen bei Bedarf auch Abstriche, die dann zur weiteren Untersuchung ins Labor gebracht werden. So hat die Task Force bereits 43 Pflegeeinrichtungen aufgesucht und mit jeweils 300 Mundschutzmasken versorgt, die für die normale Pflege ausreichend sind. Lediglich bei der Pflege von Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind, sind die Masken mit der höheren Schutzstufe FFP 2 erforderlich.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Task Force besprechen mit den Pflegekräften in den Einrichtungen auch wichtige Schutz- und Hygienemaßnahmen, also etwa während der Kontakte zu Bewohnern und wenn sie innerhalb des Dienstes den Mindestabstand nicht einhalten können einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen oder dass die Einrichtungen das Betreten der Einrichtung durch Besucher stark beschränken müssen. Dabei kann es auch sinnvoll sein, im Sinne des Schutzes der Bewohnerinnen und Bewohner den Zutritt von Besuchern gänzlich zu untersagen. Außerdem sollten in den Einrichtungen Gruppenveranstaltungen eingestellt werden.

Auch klären die Mitarbeiter der Task Force die Bedarfe an Schutzausrüstung, wie Kittel und Mundschutz-Masken. Hier seien in den Einrichtungen noch Bestände vorhanden, so dass die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet sei. Dennoch sei das Gesundheitsamt hier bereits auf Bundes- und Landesebene unterstützend aktiv, um möglichst bald Nachschub an Schutzkleidung oder Desinfektionsmittel zu bekommen.

Sollten Mitarbeitende oder Bewohner einer Einrichtung positiv auf das Coronavirus getestet werden, wird die Task Force die betroffene Einrichtung zu den erforderlichen Maßnahmen beraten und bei deren Einhaltung unterstützen.

Besucherregeln am UKGM verschärft

Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie werden die Besucherregeln am Marburger Universitätsklinikum weiter eingeschränkt. Das Betreten des Klinikums ist ab Mittwoch, 1. April, für Besucher nicht mehr möglich.

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Folgende Ausnahmen gelten:

  • Bei Geburten (Kreißsaal): Für Väter oder eine andere Vertrauens-/Bezugspersonen
  • Bei Kindern, die von Elternteilen betreut werden
  • Für Begleiter/innen von Palliativpatienten
  • Für Seelsorger, Rechtsanwälte, Notare und sonstige Personen, denen aus beruflichen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist

Das UKGM bittet um Verständnis für diesen Schritt, der dem Schutz der Patientinnen und Patienten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient.

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