Werbebeilage im Express

Waffenreklame: kein gerichtliches Nachspiel

Mit diesem Prospekt wurde vor Weihnachten für Schreckschusswaffen geworden. Foto: Nadine Weigel

Mit diesem Prospekt wurde vor Weihnachten für Schreckschusswaffen geworden.

Marburg. Die untere Waffenbehörde des Landkreises stufte­ die Werbung in der Beilage als nicht verfolgungswürdig ein. „Die Prüfung hat ergeben, dass keine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz vorliegt“, teilte Stephan Schienbein, Sprecher der Landkreises Marburg-Biedenkopf, auf Anfrage der OP mit. „Zudem sähen die Bestimmungen für den Handel mit pyrotechnischer Munition – so wie in dem Werbeflyer abgebildet – vor, dass sie ganzjährig verkauft und damit auch beworben werden darf“, so Schienbein weiter.

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Vor Weihnachten war in einem Marburger Stadtmagazin eine­ Hochglanz-Werbebeilage erschienen, in der Dutzende Pistolen zum Kauf angeboten wurden. Diese können laut Werbung zwar nur Pyrotechnik verschießen, von ihrer Machart her ­sehen die Schreckschusswaffen aber täuschend echt aus. „Anscheinswaffen“ könnten dies sein, mutmaßt der Kreisvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Pit Metz.

Mehrere Vorfälle mit Schreckschusswaffen

„Anscheinswaffe“ ist ein Begriff aus dem Waffenrecht. Gemeint ist damit eine Schusswaffen die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von einer Feuerwaffe erweckt. Sie darf in der ­Öffentlichkeit nicht getragen werden.

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Zuletzt hatte es im Landkreis mehrere Vorfälle gegeben, in denen täuschend echt aussehende Schreckschusswaffen eingesetzt worden waren. Metz berichtet von Gesprächen mit Polizisten, in denen auch von dem subjektiven Bedrohungsgefühl durch solche „Anscheinswaffen“ die Rede war. Anfang des Jahres hatte Metz bei der Staatsanwaltschaft in Marburg Strafanzeige gestellt; er sieht einen Verstoß gegen das Werbeverbot.

Alternativ hatte der Gewerkschafter eine Ordnungswidrigkeit gesehen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Metz`sche Schreiben an das Regierungspräsidium in Gießen weitergegeben – um prüfen zu lassen, ob zumindest ein unzulässiges Werbeverbot für Pyrotechnik außerhalb der ­dafür vorgesehenen Zeiten vorliegt. Von dort aus wurde noch die untere Waffenbehörde des Landkreises mit dem Thema befasst – und kam zu dem Ergebnis, dass alles ok sei.

"Gratis-Geschenk": Pfefferspray-Munition

Metz nahm dies „mit Fassungslosigkeit“ zur Kenntnis. Er wies darauf hin, dass sich in dem Faltblatt „täuschend echt aussehende Schreckschusswaffen“ und als „Gratis-Geschenk“ beim Kauf einer Waffe eine Schachtel Pfefferspray-Munition fanden, obwohl es mit der Überschrift „Pyrotechnik“ ausgewiesen war. „Was das mit Leuchtraketen am Silvesterhimmel zu tun haben soll, ist mir ein Rätsel“, sagte Metz der OP.

„Schreckschusswaffen“, so Metz weiter, „sind keine Spielzeuge; und sie sind auch nicht harmlos.“ Es sei keinem Streifenpolizisten zuzumuten, in ­einem nächtlichen Einsatz „bei einer aggressiven Auseinandersetzung unter adrenalinaufgeladenen, testosterongesteuerten und alkoholisierten jungen Männern eindeutig erkennen zu können, ob das Gefuchtel mit einer Waffe „nur“ dem Scheine nach „echt“ ist.

„Da hätten die Kolleg/-innen aus dem Regierungspräsidium und der Kreisverwaltung durchaus die paar Schritte zur Polizei gehen können, um sich zu erkundigen“, sagte Metz. Es bleibe zu hoffen, dass alle Publikationsorgane „freiwillig und aus ethischen Gründen zukünftig auf solche Werbebeilagen verzichten“. Die Geschäftsführerin des Stadtmagazins hatte dies bereits im Dezember zugesagt.

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