Neue Zutrittsregeln am UKGM
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Am Uniklinikum in Marburg (UKGM) gilt ab Montag (27. September) die 3G-Regel.
© Quelle: Foto: Thorsten Richter
Marburg. Ab Montag (27. September 2021) ist der Zutritt zum Universitätsklinikum Marburg auch für ambulante Patienten und Patientinnen und Begleitpersonen nur mit der 3G-Regel möglich. Weiterhin gelten in Hessen besondere Vorsichtsmaßnahmen, um der Ausbreitung des Corona-Virus in Krankenhäusern entgegenzuwirken. Die hessische Corona- Verordnung wurde insofern angepasst, dass der Zutritt in Krankenhäusern grundsätzlich nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich ist.
Konkret bedeutet dies, dass alle Personen beim Betreten des Universitätsklinikums Marburg dem Einlasspersonal einen Negativnachweis vorzeigen müssen.
Als Negativnachweis gelten: Impfnachweis, Genesenennachweis, Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt), PCR-Test (maximal 48 Stunden alt), Schülertestheft (zeitlich unbegrenzt).
Kinder unter sechs Jahren und 6-Jährige bis Einschulung brauchen keinen Negativnachweis. Um Wartezeiten und Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden, haben alle Personen, die das Klinikum betreten wollen, die entsprechenden Nachweise mitzubringen und am Eingang vorzuzeigen.
Patienten und Patientinnen, die stationär im Klinikum aufgenommen werden, erhalten wie gewohnt bei der Aufnahme im Klinikum einen Corona-Test.
Die Besuchsregelungen am Universitätsklinikum Marburg und die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP-2-Maske im Klinikum gelten weiterhin.