Corona

Bußgelder drohen auch bei Treffen zuhause

Ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt patrouilliert in einer Fußgängerzone. Symbofoto: Friso Gentsch/dpa

Ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt patrouilliert in einer Fußgängerzone.

Marburg. Mit der ganzen Familie die Großeltern besuchen? Oder mit den besten zwei Freunden Skat spielen? Das ist derzeit keine gute Idee – wenn man nicht gegen die geltenden Corona-Regeln verstoßen will.

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Durch die seit Samstag geltende „Bundesnotbremse“ hat sich nämlich für die Menschen in Hessen ein wesentlicher Punkt geändert: Auch in Privaträumen gelten in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 100 jetzt bindende Kontaktbeschränkungen. In dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz heißt es: „Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.“ Wenn also nur ein Elternteil mit den Unter-14-jährigen Kindern die Großeltern besucht, wäre das kein Problem – beide Eltern dürften aber nicht gemeinsam zu Besuch kommen. Und Skat spielen geht nur noch, wenn mindestens zwei der drei Spieler im selben Haushalt wohnen.

Bisher hatte das Land Hessen nur für den öffentlichen Raum strikte Kontaktbeschränkungen erlassen, für Privaträume dagegen auf „dringende Empfehlungen“ gesetzt. Wer sich nicht daran hielt, musste weder Kontrollen noch Bußgelder fürchten. Das ist nun anders – auch in Marburg und im Landkreis. Die Inzidenz (Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen) liegt hier seit Wochen deutlich über 100.

Auf Nachfrage der OP erklärten die Stadt Marburg und die Polizei, dass es auch Kontrollen der neuen Regelung geben wird. „Das Ordnungsamt kontrolliert in privaten Räumen, wenn es Hinweise erhält“, sagte Patricia Grähling von der Pressestelle der Stadt. Auch Kerstin Müller vom Polizeipräsidium Mittelhessen erklärte: „Die Polizei geht Hinweisen nach.“

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Keine Kontrollen ohne Anlass

Weder Polizei noch Ordnungsamt planen aber anlasslose Kontrollen. Das heißt: Die Ordnungshüter werden nicht von Tür zu Tür gehen und überprüfen, wie viele Menschen in jedem Haus sind. Das wäre angesichts des im Grundgesetz garantierten Schutzes der Wohnung auch extrem heikel. Aber: Wenn sich zum Beispiel ein Anwohner beschwert, dass im Nachbarhaus zu viele Besucher seien, dann wäre das wohl Anlass für eine Kontrolle. Und: Wenn die Polizei aus ganz anderen Gründen in eine Wohnung kommt und feststellt, dass sich dort zu viele Personen aufhalten, droht ebenfalls ein Bußgeld.

Die Bußgelder für solche Verstöße bewegen sich in einer Spanne von 200 bis 300 Euro, sagte Stephan Schienbein, Pressesprecher des Landeskreises, der OP. „Das ist immer vom Einzelfall abhängig“, fügte er hinzu.

Ausnahmen von der Regelung für private Zusammenkünfte gibt es in der Bundesnotbremse zum Beispiel für die Wahrnehmung eines Sorge- und Umgangsrechts, also für Mütter und Väter, die von ihren Kindern getrennt leben. Die Bundesregierung plant außerdem Erleichterungen für Geimpfte auch bei den Kontaktbeschränkungen – bisher gibt es aber noch keine entsprechende Regelung.

OP

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