Handel

2G-Bändchen erleichtern auch in Marburg das Weihnachts-Shopping

In der Oldenburger Fußgängerzone werden 2G-Bändchen gegen einen Impf- oder Genesenennachweis an Bürger ausgegeben. In Marburg sollen die Bändchen ab Samstag in Geschäften ausgegeben werden.

In der Oldenburger Fußgängerzone werden 2G-Bändchen gegen einen Impf- oder Genesenennachweis an Bürger ausgegeben. In Marburg sollen die Bändchen ab Samstag in Geschäften ausgegeben werden.

Marburg. Auch wenn der Einzelhandel laut einer OP-Stichprobe mit dem Kundenzustrom im so wichtigen Weihnachtsgeschäft nicht unzufrieden ist: Die 2G-Zugangskontrolle kostet Händler und Shopper gleichermaßen Zeit und Nerven. Es gibt jedoch bereits Ansätze, dass die Kunden zumindest nicht in jedem Geschäft aufs Neue kontrolliert werden müssen: Mit sogenannten „2G-Bändchen“. Die Idee dahinter ist ganz einfach: Im ersten Geschäft, das ein Kunde betritt, wird er kontrolliert. Kann er seinen Impf- oder Genesenenstatus belegen, bekommt er ein Bändchen ans Handgelenk – und signalisiert so allen anderen Geschäftsleuten: Ich wurde bereits kontrolliert, ihr müsst nicht aktiv werden. Gültig ist das Bändchen einen ganzen Tag lang.

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Der Handel in Deutschland wirbt dafür, diese „Bändchenlösung“ beim Einkauf in den Innenstädten und Einkaufszentren bundesweit einzuführen. „Es gibt aktuell ein buntes Durcheinander bei den Regelungen zur Kontrolle von 2G im Einzelhandel mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs. Das muss dringend vereinheitlicht werden“, betont der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Stefan Genth.

Die „Bändchenlösung“ wird beispielsweise bereits in Mainz und auch in Kassel praktiziert – dort jeweils in Verbindung mit dem Weihnachtsmarkt. In Oldenburg gibt es Buden in der Fußgängerzone, die die Bändchen nach Prüfung herausgeben. Die Lösung sei für den Handel eine große Erleichterung, betonte Genth. „Die Kontrolle jedes Kunden in jedem Geschäft führt zu erheblichem Aufwand und zu Schlangenbildung vor den Ladentüren. Deshalb wäre es aus Sicht des Handels gut, die in einigen Bundesländern gültige Bändchenlösung auf das ganze Bundesgebiet auszuweiten.“

Bei den erforderlichen 2G-Kontrollen brauche der Einzelhandel allerdings dringend Unterstützung. Denn an dieser Stelle übernähmen die Unternehmen staatliche Aufgaben. Deshalb sollten hier entweder die Kommunen unterstützend tätig werden oder finanzielle Beiträge an die betroffenen Händler fließen, verlangte Genth.

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Handelsverband verlangt Abschaffen der 2G-Regelung

Grundsätzlich müsse die 2G-Regelung im Einzelhandel wieder abgeschafft werden, verlangte Genth. Denn sie leiste keinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie. Der Einkauf mit Maskenpflicht und Hygienekonzept sei sicher. Bei 2G haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu den Läden. Ausgenommen von der Verschärfung der Corona-Regeln sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Baumärkte.

In Marburg wird eine lokal begrenzte Bändchenlösung bereits im Kaufhaus Ahrens praktiziert: Kunden, die das Kaufhaus betreten, können sich nach Überprüfung ihres 2G-Status ein Ahrens-Bändchen ums Handgelenk kleben lassen und dann shoppen, das Kaufhaus verlassen und in die Stadt gehen. Kommen sie später zu Ahrens zurück, werden sie nicht erneut kontrolliert.

Wäre eine flächendeckende Lösung für Marburg nicht praktisch? Dazu hieß es vonseiten des Stadtmarketings zunächst, dass das Thema noch „in Prüfung“ sei – denn es gebe noch offene rechtliche Fragen, wie Stadtmarketing-Geschäftsführer Jan-Bernd Röllman sagte. Konkret ging es darum: Wenn ein Kunde, der keine ordentlichen 2G-Nachweise hat, dennoch ein Bändchen bekommen hat und er fällt in einem anderen Laden bei einer Kontrolle auf, so könnte der Inhaber dieses Ladens mit 2 000 Euro Bußgeld bestraft werden – und nicht der ursprüngliche Händler.

Bändchen für Marburg sind bereits bestellt

Doch gestern dann die gute Nachricht, die Marburger Kunden das Shoppen einfacher machen soll: „Wir werden am Donnerstag oder Freitag Bändchen bekommen, die wir dann in die Geschäfte geben. Dort könnten sie dann zum Advents-Shopping am Samstag ausgegeben werden.“ Jeder Einzelhändler könne die Bändchen bekommen, ebenso, wie die Gastronomie, wenn sie denn wollten. Auf den nummerierten Bändchen wird sich ein QR-Code befinden – über diesen Code und die Nummer seien die Bänder den als Ausgabestellen fungierenden Läden zugewiesen So könne die ausgebende Stelle identifiziert werden. „Die Läden verpflichten sich per Unterschrift, die geltenden Regeln zu befolgen – heißt: Sie müssen den Impfstatus und den Personalausweis abgleichen“, so Röllmann – so, wie sie das bereits jetzt für jeden Kunden, der das Geschäft betreten will, tun müssten. So werde das Angebot für die Kunden „so niedrigschwellig wie möglich – sodass es jeder Kunde problemlos annehmen und jeder Händler problemlos umsetzen kann“, sagt der Stadtmarketing-Chef. Die Lösung sei mit dem Gesundheitsamt ebenso abgestimmt, wie auch mit dem Ordnungsamt.

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Einen kleinen Haken gibt es noch: „Wir können nicht garantieren, dass die Bändchen am Samstag bereits in allen Geschäften verfügbar sind. Denn wenn wir die Armbänder erst am Freitagnachmittag bekommen, kann es etwas eng werden. Aber wir werden auch am Samstag arbeiten und sie verteilen.“ Man starte mit einer Auflage von 50 000 Stück, die dann in ganz Marburg ihre Gültigkeit hätten.

Von Andreas Schmidt und unserer Agentur

OP

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