Zwei Eilverfahren gegen 15-Kilometer-Regel
Wiesbaden/Gießen/Kassel. Die Verfahren richten sich gegen Allgemeinverfügungen der Landkreise Gießen und Limburg-Weilburg. Das Verwaltungsgericht Gießen rechnet in der kommenden Woche mit einer Entscheidung.
Die 15-Kilometer-Regel beschränkt den Bewegungsradius von Einwohnern um ihren Wohnort, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt. In Hessen gelten entsprechende Regelungen im Vogelsbergkreis, den Landkreisen Limburg-Weilburg, Gießen und Fulda. Juristen haben bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert.
Die Regel fußt zwar auf einer Verordnung des Landes Hessen, wird aber von den Kommunen vor Ort beschlossen. Deswegen gehen Klagen dagegen zunächst bei den Verwaltungsgerichten ein. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel ist in zweiter Instanz zuständig. Dort sei bisher nur ein Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit dem verlängerten Lockdown eingegangen, sagte ein Sprecher. Ein Friseur wehre sich die über den 11. Januar hinaus verhängten Beschränkungen.
dpa