Zerstückelt, aber nicht getötet: Teilgeständnis
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Ein Justitia-Relief an der Fassade eines Gerichtsgebäudes.
© Quelle: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild
Darmstadt. Der Darmstädter gestand über seinen Anwalt zum Prozessauftakt, sich in der Neujahrsnacht 2019 mit seiner 40 Jahre alten polnischen Freundin geprügelt zu haben und dann schlafen gegangen zu sein. Als er am Morgen die Frau dann tot auffand, habe er die Leiche zerstückelt, damit ihr Tod ihm nicht zur Last gelegt werden könne, erklärte der Verteidiger.
Die 2016 entstandene Paarbeziehung sei "eine klassische Drogenbeziehung" mit regelmäßigen gewalttätigen Auseinandersetzungen gewesen, hatte der Rechtsanwalt beschrieben. Sein Mandant habe Ende 2018 befürchtet, dass die Frau sich von ihm trenne und er obdachlos werde. Er habe seine Freundin geschlagen, damit sie ihn nicht verlasse, sagte der Anwalt. Ihren Tod habe er nicht gewollt.
Der Angeklagte war Ende 2019 von einer anderen Landgerichtskammer in gleicher Sache wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte 2020 entschieden, dass eine Aussage nicht hätte verwertet werden dürfen, so dass neu verhandelt werden muss. Der Prozess wird am 8. Oktober fortgesetzt.
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dpa