Zahlreiche Einsprüche gegen Steuerbescheide in Hessen
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Michael Boddenberg (CDU), Finanzminister des Landes Hessen, sitzt im Landtag.
© Quelle: Arne Dedert/dpa
Wiesbaden/Karlsruhe. Davon würden jedoch 17.917 Einsprüche die Zinszeiträume vor dem 1. Januar 2019 betreffen, für die nach dem Beschluss der Karlsruher Richter keine Abhilfe erfolgen wird.
Die Verfassungsrichterinnen und -richter hatten im August mitgeteilt, dass die bei Steuernachzahlungen und -erstattungen anfallenden Zinsen von sechs Prozent im Jahr in der anhaltenden Niedrigzinsphase "evident realitätsfern" und seit 2014 verfassungswidrig sind. Noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide müssen demnach nachträglich korrigiert werden. Das gilt aber nur für die Zeit ab Jahresanfang 2019. Bis spätestens 31. Juli 2022 muss der Zinssatz neu geregelt werden.
Es gebe noch keine belastbaren Zahlen, in welcher Höhe Rückzahlungen an die Steuerzahler aufgrund der Entscheidung anfallen werden, erklärte der Finanzminister. Boddenberg verwies darauf, dass Hessen bereits im Jahr 2018 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht habe, der eine Halbierung der Verzinsung von sechs auf drei Prozent vorsah. Dieser habe allerdings keine Mehrheit in der Länderkammer gefunden.
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dpa
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