Wiesbaden wird strenger: Höchstgrenze 50 Teilnehmer
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Teströhrchen für den Covid-19 Test liegen auf einem Tisch an einer Corona-Teststelle.
© Quelle: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Wiesbaden. Sie gelten ab diesem Donnerstag (29. Oktober) bis vorerst 15. November. Die Sieben-Tages-Inzidenz in der Landeshauptstadt lag am Montag bei 120,2 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner.
Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch fünf Personen oder Angehörige aus zwei Hausständen gemeinsam aufhalten. Bei privaten Feiern zum Beispiel in Gaststätten dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Für Zusammenkünfte in Privaträumen bleibt es bei einer Empfehlung: höchstens zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten.
"Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und vergleichbare Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind fortan untersagt", teilte die Stadt mit. Die Begrenzung auf 50 Personen gilt auch für Gottesdienste, Trauerfeiern, Führungen sowie Zuschauende bei Sportveranstaltungen.
Die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase wird ebenfalls ausgeweitet. Sie gilt nun auch für Gottesdienste, Theater, "Vergnügungsstätten" und öffentliche Einrichtungen.
dpa