Justiz

Weiterer Kreis hebt nach Urteil Ausgangsbeschränkungen auf

Groß-Gerau/Kassel. Das Verwaltungsgericht Darmstadt habe beide Corona-Regelungen als rechtswidrig bezeichnet. Das Thema Ausgangssperre sei generell sehr umstritten, erklärte Landrat Thomas Will (SPD). Da es bereits in anderen Regionen entsprechende Urteile egeben habe, sei damit zu rechnen gewesen. Die Maßnahme habe während des ersten Lockdowns aber geholfen, die Inzidenz zu senken.

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Das Gericht habe bemängelt, der Kreis habe sich nicht an die Bedingung einer mehrtägigen Sieben-Tages-Inzidenz von 200 gehalten. Eine Ausgangssperre müsse zudem letztes Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen nicht mehr greifen. Bei der Maskenpflicht habe die nötige ausführliche Begründung gefehlt. Will erklärte, man werde die Lage nun genau beobachten, da sich die Inzidenz erneut Richtung 200 bewege. Der Kreis rief junge Menschen auf, Besuche einzuschränken.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel berichtete auf Anfrage, es liege ihm ein Beschwerdeverfahren zu der Ausgangsbeschränkung in der Stadt Offenbach vor. Wann eine Entscheidung falle, sei noch nicht absehbar. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte nach Angaben eines Sprechers der Stadt Änderungen in der Formulierung auferlegt, die Regelung angesichts der hohen Inzidenz in Offenbach aber grundsätzlich gebilligt.

Vergangenen Freitag hatte bereits der Main-Kinzig-Kreis nach einem Urteil Ausgangsbeschränkungen von 21.00 bis 5.00 Uhr aufgehoben. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hatte erklärt, die Maßnahme schränke die Grundrechte weit ein und könne höchstens letztes Mittel sein. Es gebe zudem keine belegbaren Daten darüber, dass sich die Inzidenzzahlen bei privaten Treffen verschiedener Haushalte in dem Zeitraum von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr erhöhten.

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Eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes, die derzeit in der parlamentarischen Beratung im Bundestag ist und anschließend durch den Bundesrat muss, sieht unter anderem bundeseinheitliche Vorgaben wie Ausgangsbeschränkungen in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner vor.

© dpa-infocom, dpa:210415-99-213918/3

dpa

OP

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