Große Unterschiede beim Warten auf Baugenehmigung
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Mehrere Häuser im Rohbau stehen in einem neuen Wohnviertel.
© Quelle: Felix Kästle/dpa/Archivbild
Wiesbaden. Bauherren müssen in Hessen je nach Region unterschiedlich lange warten, bis ihr Bauantrag genehmigt wird. Zwischen der kürzesten und der längsten Bearbeitungsdauer liegen über zwei Monate, wie aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP (Drucksache 20/997) hervorgeht. Am längsten dauerte es demnach in der Stadt Darmstadt (139 Tage) und im Landkreis Darmstadt-Dieburg (131), bis die eingereichten Unterlagen im sogenannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bearbeitet wurden. Erheblich weniger Geduld mussten angehende Bauherren in den Städten Bad Hersfeld (33-60 Tage) und Limburg (50 Tage) sowie im Landkreis Marburg Biedenkopf (56-63 Tage) aufbringen.
Die Angaben des Ministeriums beziehen sich auf Durchschnittszahlen und Kalendertage für den Zeitraum 2017 bis 2018 im sogenannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (Paragraf 65 der Hessischen Bauordnung). Nicht erfasst worden sei bei der Aufstellung der Zeitpunkt, an dem die Unterlagen vollständig vorgelegen hätten. Zudem würden die Bauherrn in einigen Aufsichtsbehörden schon vor der Antragstellung intensiv beraten, in einigen erst nach dem Einreichen der Unterlagen. "Die Zahlen sind somit nur eingeschränkt vergleichbar", betonte das Ministerium.
In Frankfurt werde die Zahl nicht erhoben, weil laut Stadtverwaltung "bei vielen Genehmigungsverfahren ein signifikanter Zeitanteil auf die Herstellung der Vollständigkeit der Unterlagen verwandt werde", teilte das Ministerium weiter mit. Ähnlich habe sich auch die Stadt Offenbach geäußert.
Auch bei den Genehmigungsverfahren nach Paragraf 66, das vor allem bei Sonderbauten angewendet wird, ist die Wartezeit bei den Bauaufsichtsbehörden von Bad Hersfeld (40-75 Tage) und des Kreises Marburg-Biedenkopf am kürzesten. An anderen Ende der Skala liegen Darmstadt (237 Tage), Wiesbaden (210), Limburg (200) und Oberursel (171).
dpa