Prozesse

Wanderfalken mit Drohne getötet: 1500 Euro Geldauflage

Frankfurt/Main. Im Gegenzug wurde das Strafverfahren gegen den 30-Jährigen am Dienstag vor dem Amtsgericht Frankfurt "wegen geringer Schuld" eingestellt. Der in Berlin wohnhafte Angeklagte hatte zum Gerichtstermin lediglich seinen Rechtsanwalt geschickt.

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Die Drohne des Angeklagten war in der Brutzeit des Falken Anfang Juni auf 300 Meter Höhe gestiegen und hatte den streng geschützten Vogel erschreckt und getötet. Ermittlungen der Polizei und Zeugenaussagen führten später zu dem Berliner. Die Staatsanwaltschaft ging in dem ursprünglich gegen ihn verhängten Strafbefehl von einem bedingten Vorsatz aus. Man wisse, dass auf Hochhausdächern häufig Raubvögel brüteten. Weil der Mann jedoch noch nicht vorbestraft war und überdies auf die Herausgabe des mehrere Tausend Euro teuren Fluggeräts verzichtete, willigte der Anklagevertreter schließlich in die Verfahrenseinstellung ein.

© dpa-infocom, dpa:211123-99-113800/2

dpa

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