Vorteilsnahme: Ex-Mitarbeiter von Verwaltung vor Gericht
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Eine Figur der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel.
© Quelle: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild
Bad Hersfeld. Der 57-Jährige gestand vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld, von Januar 2009 bis Dezember 2014 immer wieder Leasingverträge für Drucker und Kopierer sowie Bestellungen für Kopierpapier im Gesamtwert von 613 000 Euro an einen Bekannten vergeben zu haben.
Die Aufträge habe er nicht öffentlich ausgeschrieben oder Vergleichsangebote eingeholt. Seine Begründung: Er kenne die Firma seines Bekannten als besonders leistungsfähig, zuverlässig und preisgünstig. Außerdem sei das Unternehmen ortsnah. Zudem habe nicht er die Verträge unterschrieben, sondern der damalige Landrat.
Richterin und Verteidiger stritten darüber, ob dem Kreis ein Schaden entstand oder nicht. Gegen den zweiten Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe sich von dem Unternehmer bestechen lassen, verwahrte sich der 57-Jährige. Er habe keine Einladungen zu Essen und Hotelübernachtungen angenommen.
Der Angeklagte und der Unternehmer berichteten übereinstimmend von sogenannten "Männertouren" mit Fußballfreunden. Dabei habe aber jeder die Übernachtungen selber bezahlt. Die Kosten für Essen seien aus einer gemeinsamen Kasse beglichen worden. Allerdings waren die Rechnungen bei einer steuerlichen Betriebsprüfung des Unternehmers aufgefallen. Der 54-Jährige hatte versucht, sie steuerlich abzusetzen.
Als Zeuge sagte er am Donnerstag vor Gericht, er habe wahllos Namen auf die Rechnungen geschrieben, auch den Namen des Angeklagten - sogar, wenn weder er selber noch der Angeklagte mitgefahren waren. Im aktuell verhandelten Fall ist ein Urteil am nächsten Donnerstag zu erwarten. Die Richterin wies aber darauf hin, dass ein Großteil der Taten inzwischen verjährt sein könnte.
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dpa
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