Vorsorgeuntersuchungen: Fristverlängerung läuft aus
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Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) spricht auf einer Pressekonferenz.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Wiesbaden. In den zurückliegenden Monaten war es unter bestimmten Voraussetzungen möglich gewesen, die Untersuchungen U7 bis U9 (21 Monate bis 5 Jahre) um maximal drei Monate zu verschieben.
Gründe für einen pandemiebedingten Aufschub waren laut Ministerium beispielsweise Hygieneabläufe, die in der Arztpraxis neu organisiert werden mussten, oder individuelle Herausforderungen in der Organisation des Familienlebens.
Vom Neugeborenen bis zum Alter von fünf Jahren müssen sich Erziehungsberechtigte in Hessen darum kümmern, dass Kinder innerhalb bestimmter Fristen von einem Kinder- und Jugendarzt untersucht werden. Kommt der Arztbesuch auch nach einem Erinnerungsschreiben nicht zustande, wird das Jugendamt informiert.
"Durch das nahezu vollständige Ausbleiben der ansonsten saisonal üblichen Erkrankungszahlen für die akuten Infektionen ist es landesweit möglich, die Kindervoruntersuchungen auch zeitgerecht durchzuführen", erklärte der Vorsitzende des Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Ralf Moebus.
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dpa