Autoattacke: Was bleibt, ist die Frage nach dem Warum
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Blick in die Straße, in der am 24. Februar 2020 ein Auto in eine Zuschauermenge von einem Rosenmontagsumzug gefahren war.
© Quelle: Uwe Zucchi/dpa/Archivbild
Kassel. Es ist die Frage nach dem Motiv, die auch am 24. Verhandlungstag im Prozess um die Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen unbeantwortet bleibt. "Was bleibt, ist die Frage nach dem Warum, die die Menschen umtreibt", sagte der katholische Pfarrer Martin Fischer, der am Donnerstag vor dem Landgericht in Kassel als Zeuge aussagte. "Warum macht man so etwas? Warum schweigt der vermeintliche Täter? Das belastet die Leute."
Auch der Bürgermeister der Kleinstadt im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hartmut Linnekugel (parteilos), berichtete, die Tat sei noch allgegenwärtig. "Man wartet in Volkmarsen auf den Abschluss des Verfahrens." Die Bevölkerung hoffe, danach wieder relativ unbeschwert Karneval feiern zu können. Er wünsche sich eine Entscheidung noch vor Weihnachten, sagte der Rathauschef am Rande der Verhandlung. Angesetzt sind Verhandlungstermine bis zum 16. Dezember.
Der Angeklagte war laut Generalstaatsanwaltschaft am 24. Februar 2020 in eine Zuschauermenge und den Umzug gefahren. 90 Menschen, darunter viele Kinder, erlitten teils schwere Verletzungen. Weitere Opfer trugen seelische Wunden davon, die Ermittler gehen von insgesamt mehr als 150 Betroffenen aus. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem heute 31-Jährigen 91-fachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung in 90 Fällen sowie gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Das Motiv für die Tat ist bisher völlig unklar. Gegenüber Ermittlern äußerte sich der Angeklagte seit seiner Festnahme nach der Tat nicht.
Anklagevertreter Tobias Wipplinger zieht auch den Vorwurf des versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen in Betracht. Die Ermittlungsergebnisse ließen aus Sicht der Staatsanwaltschaft nur drei sinnvolle Motivlagen zu. Entweder habe sich bei dem Angeklagten "allgemeiner Lebensfrust angestaut" und er habe sich abreagieren, sich rächen wollen. Oder er habe im Mittelpunkt stehen wollen. "Es sollte auch mal um ihn gehen." Oder aber er habe "mal richtigen Nervenkitzel verspüren" wollen. Jedes dieser Motive sei ein niedriger Beweggrund.
Die Auswertung zweier Mobiltelefone des Angeklagten ergab dem Vorsitzenden Richter Volker Mütze zufolge keine Hinweise auf Mitwisser oder Unterstützer der Tat. Auch gewaltverherrlichende Inhalte seien auf den Geräten nicht gefunden worden. Ebenso wenig Hinweise darauf, dass der Angeklagte sich vor der Tat mit dem Karnevalsumzug in Volkmarsen beschäftigt habe.
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dpa