VGH: Bislang kaum Eilverfahren gegen Lockdown-Verlängerung
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Blick auf den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
© Quelle: picture alliance / dpa/Archivbild
Kassel. Antragsteller seien der Betreiber eines Küchenstudios, ein Textilkaufhaus sowie eine Schülerin in der Sekundarstufe, die sich gegen den fortdauernden Distanzunterricht wende. Die Bund-Länder-Beschlüsse vom Mittwoch der vergangenen Woche sehen unter anderem die Verlängerung geltender Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 7. März vor, Friseure dürfen ab dem 1. März unter bestimmten Aufklagen wieder öffnen.
Insgesamt sind an Hessens oberstem Verwaltungsgericht derzeit noch 16 Eilverfahren anhängig. Daneben gibt es Hauptverfahren, der Gerichtssprecher konnte aber keine genaue Zahl nennen. Termine für Hauptsache-Verhandlungen seien noch nicht festgesetzt worden. Der VGH ist bei Verfahren zur Überprüfung von Rechtsnormen wie einer Verordnung des Landes direkt zuständig.
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dpa
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