Landgericht Trier

Verurteilter Mörder erneut wegen Mordes vor Gericht

Ein Schild am Landgericht in Trier.

Ein Schild am Landgericht in Trier.

Trier/Darmstadt (dpa). Ein in Hessen verurteilter Mörder steht seit Dienstag wegen eines weiteren Mordes in Trier vor Gericht. Der 56-Jährige soll im März 2012 eine Frau nach einem Streit in ihrer Wohnung mit einem Wollschal erdrosselt haben, sagte Oberstaatsanwalt Eric Samel zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Trier. Das Opfer sei «völlig arg- und wehrlos» gewesen: Er habe der 57-Jährigen, als sie auf einem Sessel saß, von hinten den Schal um den Hals geschlungen und zugezogen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Hintergrund des Streits sollen «Eifersüchteleien» gewesen sein, sagte Samel. Die Frau, eine ehemalige Freundin des mutmaßlichen Täters, habe behauptet, sie habe von ihm einen Stoff-Frosch mit Herz geschenkt bekommen. Er habe das bestritten. Bei der Tat sei auch eine weitere Bekannte dabei gewesen. Die drei Personen hätten der Obdachlosen-Szene angehört und sich regelmäßig zum Alkoholtrinken getroffen, sagte der Oberstaatsanwalt.

Der Angeklagte, der nach Angaben seines Anwaltes in der Justizvollzugsanstalt Kassel in Haft sitzt, sagte am Dienstag, er wolle weder zur Person noch zur Sache Angaben machen.

Laut Anklageerhebung im März 2017 verpackte er die Leiche in einem Schlafsack und versteckte sie auf dem Dachboden des Mehrfamilienhauses. Dann flüchtete er. Die Mietwohnung der Frau wurde nach ihrem Verschwinden zwangsgeräumt. Die sterblichen Überreste wurden erst über vier Jahre später im September 2016 bei der Entrümpelung des Dachbodens entdeckt.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der 56-Jährige war im Januar 2015 vom Landgericht Darmstadt wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, weil er im April 2012 - also einen Monat nach der hier angeklagten Tat - in Rüsselsheim nach einem Besäufnis einen Obdachlosen mit roher Gewalt getötet hatte. Seine damalige Freundin musste wegen Totschlags für zwölf Jahre ins Gefängnis.

Der jetzt beginnende Prozess ist bis Mitte Mai terminiert. Am Strafmaß lebenslang würde eine erneute Verurteilung wegen Mordes nichts ändern, sagte Samel. Es könnte allerdings bei der Frage einer Sicherungsverwahrung eine Rolle spielen, sagte er.

© dpa-infocom, dpa:230327-99-108902/3

OP

Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken