Finanzen

Urteil zu Sondervermögen: Verband befürchtet keine Folgen

In einer Halle im Stadtteil Biebrich wird das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs verkündet.

In einer Halle im Stadtteil Biebrich wird das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs verkündet.

Wiesbaden. "Es war politisch und rechtlich nie umstritten, dass die Kommunen infolge der Corona-Pandemie hohen finanziellen Unterstützungsbedarf haben", teilte Geschäftsführer David Rauber der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Staatsgerichtshof, der am Mittwoch in seinem Urteil das Sondervermögen als nicht vereinbar mit der Landesverfassung einstufte, kritisiere die rechtliche Umsetzung, sagte Rauber.

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So müssten etwa in dem Gesetz zum Sondervermögen die negativen Folgen von Steuerausfällen dargestellt werden. "Bei den Kommunen wären das: Die Finanzierung nötiger Investitionen wäre nicht gesichert, die vorgeschriebene stetige krisenfeste und verlässliche Erfüllung der kommunalen Aufgaben wäre akut gefährdet." Auch müssten Soforthilfen etwa für Krankenhäuser und Nahverkehr womöglich etwas genauer und anders abgebildet werden.

Das Land hat nach der Entscheidung von Hessens Verfassungsrichtern nun eine Übergangsfrist bis Ende März 2022, um eine Neuregelung für die Finanzierung der Corona-Hilfen sicherzustellen.

© dpa-infocom, dpa:211028-99-766236/2

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dpa

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