Urteile

Urteil wegen Vergewaltigung gegen Ali B. rechtskräftig

Eine Hinweistafel an einem Sitzungssaal im Landgericht Wiesbaden.

Eine Hinweistafel an einem Sitzungssaal im Landgericht Wiesbaden.

Wiesbaden/Karlsruhe. und einem weiteren Angeklagten gegen die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden vom Oktober 2019 als unbegründet verworfen, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Montag. Zuvor hatte die "Allgemeine Zeitung" in Mainz über den Beschluss des Karlsruher Gerichts berichtet.

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Wegen der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens hatte das Landgericht Wiesbaden Ende Oktober 2019 den damals 22-jährigen Iraker Ali B. zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte, ein zu der Zeit etwa 15-jähriger Afghane, erhielt eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Wenige Monate zuvor war Ali B. bereits wegen der Ermordung und Vergewaltigung der 14-jährigen Schülerin Susanna aus Mainz zu einer lebenslangen Haftstrafe vom Landgericht Wiesbaden verurteilt worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, nachdem der BGH die Revision gegen das Urteil als unbegründet verworfen hatte.

Nach der Tat floh Ali B. in den Irak, wo er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen, an Beamte der Bundespolizei übergeben und anschließend nach Deutschland rückgeführt wurde.

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© dpa-infocom, dpa:210920-99-289651/2

dpa

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