Urteil wegen sexuellen Übergriffs auf Mitgefangenen
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Die Statue der Justitia.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Frankfurt/Main. Es war bereits die 41. Verurteilung des 55 Jahre alten Angeklagten, der rund 32 Jahre im Gefängnis verbracht hat, überwiegend wegen Betrügereien. Zu dem Übergriff auf seinen Zellennachbarn kam es im Dezember 2017 während eines Freigangs.
Auch wenn es sich um einen vergleichsweise leichten Fall handele, sei die Haftstrafe in Anbetracht des Schutzes der anderen Gefangenen angemessen, hieß es im Urteil. Auch der Verteidiger hatte zuvor wegen der Liste von Vorstrafen die Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe aufgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, derzeit befindet sich der Mann wegen einer anderen Verurteilung wieder in Haft.
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dpa
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