Urteil im Marburger Frühchen-Prozess rechtskräftig
Marburg/Karlsruhe. Knapp ein Jahr nach der Urteilsverkündung verwarf der 2. Strafsenat in Karlsruhe den Einspruch der Frau als unbegründet. Damit ist das Urteil des Landgerichts Marburg nach Angaben des BGH vom Donnerstag rechtskräftig (2 StR 130/20).
Die damals 30 Jahre alte Deutsche war wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen in vier Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Frau hatte zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 als Kinderkrankenschwester auf der Frühchen-Station des Universitätsklinikums Marburg drei Babys heimlich lebensgefährliche Medikamente gegeben, um bei der anschließenden Rettung der Frühgeborenen vor Kollegen zu glänzen.
dpa