Urteil gegen Ex-Bürgermeister von Eschborn rechtskräftig
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/F6EQLIPYAR3AMJKKTESEBMY3VY.jpg)
Die Wörter «Landgericht» und «Amtsgericht» stehen an der Fassade des Gebäudes.
© Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Der heute 63 Jahre alte Geiger hatte vor Gericht eingeräumt, bereits 2011 zahlreiche interne Dokumente aus der Stadtverwaltung abfotografiert und an einen Rechtsanwalt sowie einen Journalisten weitergeleitet zu haben. Damit sollte die Position des damaligen CDU-Bürgermeisters im Wahlkampf geschwächt werden. 2013 konnte der FDP-Politiker schließlich die Wahl zum Stadtoberhaupt für sich entscheiden. Sechs Jahre später verlor er allerdings die Stichwahl gegen den CDU-Herausforderer Adnan Shaikh und musste das Bürgermeisteramt abgeben.
Das Landgericht hatte Geiger zunächst 2018 wegen Geheimnisverrats und der Verletzung des Steuergeheimnis zu 30 700 Euro (180 Tagessätze) verurteilt. Der Bundesgerichtshof monierte jedoch die Verurteilung wegen der Steuerstraftat. Dieser Anklagepunkt wurde im zweiten Prozess eingestellt und die Geldstrafe entsprechend reduziert.
© dpa-infocom, dpa:210122-99-131140/2
dpa
OP