Urteil "Gebetswachen": Für Dezernentinnen nicht hinnehmbar
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/UYDXOEQDISGPNHPKSDWVBTU2RI.jpg)
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
© Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Bildarchiv
Frankfurt/Main. Die am Donnerstag bekanntgegebene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, die von der Stadt Frankfurt angeordneten Einschränkungen der Versammlungen seien rechtswidrig, sei nicht hinnehmbar, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Politikerinnen am Freitag.
"Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat zu Gunsten der Versammlungs- und Meinungsfreiheit einiger weniger sogenannter Lebensretter entschieden", sagte Frauendezernentin Rosemarie Heilig (Grüne). Mit dem Urteil werde den Frauen auf dem Weg in die Beratungsstelle "in der für sie ohnehin schwierigen Lage zusätzlich eine entwürdigende Situation aufgezwungen".
Den Frauen "zuzumuten, durch ein Spalier von Anfeindungen zu einem Pflichtgespräch zu gehen, ist aus meiner Sicht unmenschlich und nicht mit der Meinungsfreiheit begründbar", sagte Sozialdezernentin Elke Voitl (Grüne).
"Wir wollen zunächst die Zulassung der Berufung erstreiten und dann unverzüglich die weiteren Schritte einleiten", kündigte Annette Rinn (FDP), die Dezernentin für Sicherheit und Ordnung, zum weiteren Vorgehen an.
Das Gericht hatte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil auf die Meinungsfreiheit der Kläger hingewiesen. Auch gebe es keinen Schutz vor Konfrontation mit anderen Meinungen.
Kläger war ein Verein, der im Frühjahr 2020 eine sogenannte 40-tägige Gebetswache täglich von 12.00 bis 16.00 Uhr in unmittelbarer Nähe der Beratungsstelle angemeldet hatte. Die Stadt verfügte, dass dies nur außerhalb der Öffnungszeiten erlaubt sei. Während der Öffnungszeiten wurde zum Schutz der Personen, die die Beratungsstelle aufsuchen wollten, ein weiter entfernter Ort vorgeschrieben. Diese Personen durften auch nicht angesprochen oder bedrängt werden.
© dpa-infocom, dpa:211217-99-425607/3
dpa
OP