Prozesse

Unerlaubte Polizeicomputer-Abfrage: Ex-Polizist verurteilt

Ein Wappen von Hessen und der Schriftzug "Amtsgericht Alsfeld" zieren eine Metallplatte.

Ein Wappen von Hessen und der Schriftzug "Amtsgericht Alsfeld" zieren eine Metallplatte.

Alsfeld. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann am 19. März 2018 in der polizei-internen Datenbank "Polis" auf Bitten einer privaten Bekannten nachgeschaut, ob ein Haftbefehl gegen ihren Sohn vorliege. Am 30. März 2018 beantwortete er zudem eine schriftliche Nachfrage eines weiteren Bekannten, der wissen wollte, ob ihm jemand die Polizei "auf'n Hals gehetzt" habe. Dies hätte der Polizeibeamte nicht tun dürfen.

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Die Polizei hatte am 16. Dezember 2018 bei Wohnungsdurchsuchung vier Pistolen, einen Revolver und 58 Patronen bei dem Mann sichergestellt. Der Angeklagte hatte die Waffen unverschlossen aufbewahrt und besaß für einige auch keine Waffenbesitzkarte. Das Gericht hat die Waffen eingezogen. Der Angeklagte war bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden aus dem Dienst am 31.10.2019 in einer Polizeistation im Main-Taunus-Kreis beschäftigt gewesen.

Freigesprochen wurde er mit Blick auf den Vorwurf, ein Video, in dem Adolf Hitler zu sehen war, in eine WhatsApp-Gruppe gestellt zu haben. Das Video sei nur den neun anderen Mitgliedern dieser Gruppe zugänglich gewesen, begründete das Gericht die Entscheidung. Da der Angeklagte sie in geschlossene Gruppen gesendet habe, handelt es sich um eine Art "virtuellen Stammtisch". In einem Umfeld, in dem sich alle kennen, handelten Teilnehmer nicht öffentlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits im Juni dieses Jahres war der Bruder des Angeklagten, ebenfalls ein Polizist, vom Amtsgericht Alsfeld zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Aus Sicht der Kammer hatte sich der Beamte des Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz im minderschweren Fall schuldig gemacht. Mit Blick auf die von ihm in WhatsApp-Gruppen versendeten Bilder von Adolf Hitler und Hakenkreuzdarstellungen war er ebenfalls freigesprochen worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch sein Verteidiger hatten Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, damit geht das Verfahren voraussichtlich in die nächste Instanz.

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© dpa-infocom, dpa:211005-99-490493/3

dpa

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