Umschichtung von Mitteln im Sondervermögen für Impfungen
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Ein Mitarbeiter vom Impfzentrum hält eine Spritze mit dem Covid-19-Impfstoff in der Hand.
© Quelle: Sina Schuldt/dpa/Symbolbild
Wiesbaden. Das Volumen des kreditfinanzierten Sondervermögens von zwölf Milliarden Euro ändert sich nach dem am Mittwoch im hessischen Landtag in Wiesbaden dafür beschlossenen Gesetzentwurf nicht. Hintergrund ist, dass der Bund die Kosten für die Beschaffung der Impfstoffe trägt, das Land aber für die Infrastruktur der Impfungen zuständig ist.
Redner der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen erklärten das Vorhaben damit, dass bei der Verabschiedung des Sondervermögens im Sommer vergangenen Jahres noch nicht absehbar war, ob es überhaupt in näherer Zukunft einen Impfstoff geben könnte. Auch sei die Höhe der Impfkosten nicht klar gewesen. Abgeordnete aus Oppositionsfraktionen erneuerten in der Aussprache im Parlament ihre grundsätzliche Kritik an der Ausgestaltung des Sondervermögens. Es laufen bereits Klagen aus der Landtagsopposition vor dem hessischen Staatsgerichtshof dagegen.
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dpa
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