Überfall auf Verwandte: Zwei Jahre und neun Monate Haft
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Zwei Bücher zur Strafprozessordnung und zum Strafrecht liegen in einem Verhandlungssaal.
© Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild
Frankfurt/Main. Die zwischen 23 und 26 Jahre alten Angeklagten hatten im Oktober 2017 als falsche Paketboten zunächst den Onkel eines der Männer überfallen und Schmuck und Bargeld von rund 44 000 Euro erbeutet. Am selben Tag raubten sie schließlich bei einem Cousin weitere 5000 Euro. Bereits in einem ersten Prozess hatten sie vor dem Landgericht die beiden Taten gestanden. Bei einem gemeinsamen Fernsehabend mit der Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" sei ihnen die Idee zu den Taten gekommen. (AZ 4856 Js 217743/16)
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch mit dem Hinweis auf, mögliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche für die bei den Überfällen brutal misshandelten Opfer seien nicht ausreichend im Urteil berücksichtigt worden. Im zweiten Prozess zahlten die Männer nun im Gerichtssaal insgesamt mehr als 15 000 Euro, nachdem bereits mehr als 80 000 Euro im Vorfeld überwiesen worden waren. Das Gericht sah diese zusätzliche Zahlung als ausreichend an und bestätigte deshalb das erste Urteil im Strafmaß. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
dpa