Über 130 Kinder in Hessen als vermisst gemeldet
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Der Schriftzug «Polizei» ist vor einem Polizeirevier zu sehen.
© Quelle: Boris Roessler/dpa/Symbolbild
Wiesbaden. Innerhalb des ersten Monats nach dem Verschwinden würden in der Regel 80 Prozent der Vermisstenfälle aufgeklärt. Der Anteil der Kinder, die länger als ein Jahr vermissten werden, bewege sich bei etwa drei Prozent.
Sofern keine Straftat vermutet wird oder sich keine Gefahr für die Gesundheit des vermissten Kindes erkennen lässt, bleibt eine Fahndung laut LKA nur solange im System der Ermittler, bis die Volljährigkeit der betroffenen Person erreicht ist. Sonst bleibt die Fahndung bis auf Widerruf für 30 Jahre oder länger bestehen. Eine Verpflichtung zur Löschung einer Vermisstenfahndung gibt es nicht.
Bei den seit dem Jahr 2015 neu erfassten Vermisstenfällen handelt es sich nach Angaben der Ermittler überwiegend um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Es werde angenommen, dass diese sich aus ihrer in Hessen zugewiesenen Einrichtung entfernt haben, um in andere EU-Staaten weiterzureisen.
Immer noch aktuell sei zudem der Vermisstenfall eines fünf Monate alten Kleinkinds und seiner Mutter, teilte das Landeskriminalamt mit. Die beiden werden seit Januar 2019 vermisst. Aufgrund der näheren Umstände des Verschwindens könne ein Verbrechen nicht ausgeschlossen werden. Das Ermittlungsverfahren sei bei der Staatsanwaltschaft Kassel anhängig.
dpa